Andreas Zumach: Putins Krieg, Russlands Krise
Le Monde diplomatique vom 10.03.2022
Über Opfer und Täter gibt es keine Zweifel. Im Fall des russischen Angriffskriegs gegen die souveräne Ukraine ist das Völkerrecht eindeutig. Ob Putin vor einem internationalen Straftribunal landen wird, weiß man nicht. Aber politisch wird er seinen Pyrrhus-Krieg mit großrussischen Zielen kaum überleben können.
Ein Angriffskrieg ist per se völkerrechtswidrig. Aber die russischen Streitkräfte, die am 24. Februar in die Ukraine einmarschiert sind und das Land bombardieren, haben bereits in den ersten zehn Tagen auch gegen die Regeln des humanitären Völkerrechts verstoßen, die einen größtmöglichen Schutz der Zivilbevölkerung während des Kriegsgeschehens gewährleisten sollen.
Die Angriffe richten sich zunehmend gegen Wohnviertel, zivile Infrastrukturen wie Strom-, Gas-und Wasserleitungen und vor allem auch Krankenhäuser. Wenn sich die Kampfhandlungen lange hinziehen, könnten ukrainische Städte dasselbe Schicksal erleiden wie Grosny, das 1995 im Ersten Tschetschenienkrieg von russischen Streitkräften weitgehend zerstört wurde.
Weil die Menschen einer humanitären Katastrophe entkommen wollen, ist eine weitere Katastrophe bereits in vollem Gange: Nach zwölf Kriegstagen waren bereits über 1,5 Millionen Menschen, vorwiegend Frauen und Kinder, aus der Ukraine in die Nachbarländer Polen, Slowakei, Ungarn und Rumänien geflohen. Das UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) geht davon aus, dass der Krieg am Ende mindestens 4,5 Millionen Menschen aus ihrer Heimat vertreiben könnte.
Wann dieses Ende kommen wird – und mit welchem Ergebnis –, ist derzeit nicht vorhersehbar. Fest steht dagegen, wer diesen Krieg vom Zaun gebrochen hat. Der russische Präsident hat nicht nur den Angriffsbefehl gegen die Ukraine gegeben, Putin hat die Invasion auch von langer Hand vorbereitet, wozu auch Lügen und systematische Täuschungsmanöver gehörten.
Westliche Diplomaten und hochrangige Gesprächspartner wie Präsident Macron und Bundeskanzler Scholz, die sich in den Wochen vor dem Angriff in direkten Gesprächen mit Putin und seinem Außenminister Lawrow um eine Deeskalation bemühten, wurden „eiskalt belogen“ und „ausgetrickst“, wie es die deutsche Außenministerin audrückte.1
UN-Generalversammlung für die Ukraine
Vor allem Lawrow hatte mehrfach versichert, ein Angriff auf die Ukraine sei „nicht geplant“. Dagegen wurden die Warnungen der US-Geheimdienste, die von der Biden-Administration ungewöhnlich offen kommuniziert wurden, als „bloße Hysterie“ abgetan.
Putin hat aber nicht nur „den Westen“ vor den Kopf gestoßen. Auch in der UNO ist Russland komplett isoliert. In der 77-jährigen Geschichte der Weltorganisation ist das noch keinem ständigen Mitglied des UN-Sicherheitsrats passiert. In dem 15-köpfigen Gremium schaffte es Moskau zwar noch, bei einer Dringlichkeitssitzung in der Nacht zum 26. Februar die Verabschiedung einer Resolution mithilfe seines Vetorechts zu verhindern. Aber die russische blieb die einzige Gegenstimme, während sich Indien, China und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) enthielten.
Das Scheitern der Ukraine-Resolution im Sicherheitsrat führte allerdings zu einer Dringlichkeitssitzung der UN-Generalversammlung, auf der am 2. März von den 193 Mitgliedstaaten 141 – also fast eine Dreiviertelmehrheit – für eine Resolution mit dem Titel „Aggression gegen die Ukraine“ stimmten.2 Auch die VAE votierten jetzt mit Ja. Die Resolution fordert einen „sofortigen Waffenstillstand“, gefolgt von einem „bedingungslosen und vollständigen Rückzug aller russischen Streitkräfte vom Territorium der Ukraine innerhalb seiner international anerkannten Grenzen“.
Gegen diese Resolution votierten außer Russland lediglich Belarus, Nordkorea, Syrien und Eritrea. Zu den 35 Staaten, die sich enthielten, gehörten neben China, Indien und Iran auch Länder wie Kuba oder Nicaragua, die bei früheren Abstimmungen in der Regel die Position Russlands unterstützt hatten.3
In der Resolution A/ES-11/L.1 heißt es, „die militärischen Angriffe der russischen Streitkräfte“ hätten „ein Ausmaß erreicht, das die internationale Gemeinschaft seit Jahrzehnten in Europa nicht mehr erlebt“ habe. Sie bekennt sich zur „Souveränität, Unabhängigkeit, Einheit und territorialen Integrität der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen“. Außerdem soll die Regierung Putin ihre am 21. Februar verkündete und von der Duma ratifizierte „Anerkennung“ der ostukrainischen Teilrepubliken Donezk und Luhansk wieder rückgängig machen. In der Generalversammlung fiel das Votum für diese Resolution auch deshalb so deutlich aus, weil Putins Angriffsbefehl noch während der Dringlichkeitssitzung des Sicherheitsrats erfolgte, der am Abend des 23. Februar den Krieg noch in letzter Stunde verhindern wollte.
Eine solche in der UN-Geschichte beispiellose Provokation haben sehr viele Mitgliedstaaten als schweren Affront gegen die Weltorganisation wahrgenommen. Wie groß die Empörung über das Verhalten der russischen Vetomacht war, zeigt die Tatsache, dass sich bei der zweitägigen Debatte in der Generalversammlung nicht weniger als 120 Botschafterinnen und Botschafter zu Wort meldeten.
Ein derart eindeutiger „Schuldspruch“ der UN-Generalversammlung bei einem bewaffneten internationalen Konflikt ist äußert selten. Ohnehin liegt laut UN-Charta die „Hauptverantwortung“ bei einer „Bedrohung“ oder gar dem „Bruch des Friedens und der internationalen Sicherheit“ beim UN-Sicherheitsrat. Der kann „ Maßnahmen zur Friedensschlichtung“ nach Kapitel 6 der Charta beschließen oder sogar nach Kapitel 7 politische, wirtschaftliche oder militärische Zwangsmaßnahmen gegen den jeweiligen Friedensbrecher anordnen.
Als der Sicherheitsrat diese Verantwortung 1950 während des Koreakriegs nicht wahrnehmen konnte, weil er durch ein Veto der Sowjetunion blockiert und handlungsunfähig war, zog die Generalversammlung diese Zuständigkeit an sich. Am 3. November 1950 verabschiedete sie auf Antrag der USA und Großbritanniens die Resolution 377 A („Uniting for Peace“). Darin wurde für den Fall einer blockierten Resolution der Mechanismus einer emergency special session geschaffen.
Eine solche „Notstandssondersitzung“ der Generalversammlung hat es seit 1950 nur elfmal gegeben. Die elfte war die vom 2. März 2022. Mit der Resolution zu Putins Krieg in der Ukraine hat die Generalversammlung allerdings erst zum dritten Mal ein Mitglied des Sicherheitsrats verurteilt – und jedes Mal traf es die Regierung in Moskau: Das erste Mal im Januar 1980 nach der kurz zuvor erfolgten sowjetischen Invasion Afghanistans und das zweite Mal im März 2014, als die Generalversammlung mit 100 gegen 11 Stimmen bei 58 Enthaltungen die völkerrechtswidrige Annexion der Krim durch Russland verurteilte.
Das ist den drei westlichen Vetomächten im Sicherheitsrat, also den USA, Großbritannien und Frankreich, bislang noch nie passiert. Sie haben es dank ihrer politischen, wirtschaftlichen und militärischen Macht noch immer geschafft, eine Verurteilung ihrer völkerrechtswidrigen Kriege oder ihrer Kriegs- und Besatzungsverbrechen zu verhindern.
Das gilt zum Beispiel für den Vietnamkrieg der USA (1964–1975), Frankreichs Krieg in Algerien (1954–1962, siehe dazu den Beitrag auf Seite 12 f.) oder die britische Beteiligung am Irakkrieg von 2003. Als Südafrika den Versuch unternahm, diesen Krieg einer „Koalition der Willigen“ in einer Resolution der Generalversammlung als völkerrechtswidrig zu qualifizieren, konnte die damalige US-Regierung von George W. Bush diese Initiative mit massiven Drohungen gegen Pretoria im Keim ersticken.
Das Verhalten der fünf ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats wurde bislang nach sehr unterschiedlichen Maßstäben bewertet. Das ist scharf zu kritisieren, aber auf keinen Fall ein Grund, den Krieg gegen die Ukraine zu verharmlosen oder gar zu legitimieren. Für diesen völkerrechtswidrigen und verbrecherischen Angriff gibt es nicht die geringste Rechtfertigung.
Putins Propagandalügen vom „Genozid“ im Donbass oder der „Naziregierung“ in Kiew sind ohnehin zu absurd. Das gilt allerdings nicht für Putins Hinweise auf die Völkerrechtsverletzungen westlicher Staaten, zum Beispiel im Fall des Kosovokriegs der Nato, der ohne UN-Mandat begonnen wurde. Angesichts dessen, was 1999 im Kosovo geschah, sind mehrere der Behauptungen falsch, die derzeit im Westen von der politischen Klasse wie von vielen Medien über den militärischen Überfall auf die Ukraine verbreitet werden.
Putin hat weder „den ersten Krieg gegen die Europäische Friedensordnung“ angefangen noch „zum ersten Mal in Europa gewaltsam Grenzen verletzt“ und damit als Erster gegen die UN-Charta, die KSZE-Schlussakte von Helsinki oder die Pariser „Charta für ein neues Europa“ von 1990 verstoßen.
Diese Argumentation lässt außer Acht, dass die Nato bereits 1999 mit ihrem völkerrechtswidrigen Luftkrieg gegen Serbien und Montenegro zum ersten Mal militärische Mittel zur Lösung politischer Konflikte eingesetzt hat. Und dass der Westen mit der Anerkennung der Sezession des Kosovo von Serbien das Prinzip aufgekündigt hat, wonach Grenzen nicht gewaltsam verändert werden dürfen.
Kennans Warnung vor der Nato-Osterweiterung
Ernst zu nehmen ist auch die russische Kritik an Fehlentscheidungen und Versäumnissen der westlichen Staaten seit dem Ende des Kalten Kriegs und insbesondere an der Tatsache, dass diese ihre – wenn auch nicht schriftlichen – Zusagen an Moskau, die Nato nicht nach Osten zu erweitern, nicht eingehalten haben.4 Auch im Westen hat sich also die politische Klasse nicht gescheut, mit Unterstützung der Mainstream-Medien eine Klitterung der Europäischen Geschichte seit 1989 zu betreiben. Jedoch können all diese historisch relativierenden Hinweise Putins Krieg gegen die Ukraine in keiner Weise rechtfertigen oder entschuldigen.
Jenseits der moralischen und völkerrechtlichen Ebene gibt es allerdings auch die Ebene realpolitischer Einsichten und Abwägungen. Und hier muss man leider feststellen, dass Putin mit der Invasion in die Ukraine in überaus brutaler Weise das getan hat, was der US-Diplomat und Historiker George F. Kennan (1904–2005) bereits wenige Jahre nach der Auflösung der Sowjetunion prophezeit hat.
Die vorausschauende Analyse des damals schon über 90-jährigen Veteranen des Kalten Kriegs erschien am 5. Februar 1997 in der New York Times unter dem Titel „A fateful error“ und lief auf eine Warnung hinaus: „Eine Erweiterung der Nato wäre der verhängnisvollste Fehler der amerikanischen Politik in der gesamten Ära nach dem Kalten Krieg.“5
Eine Osterweiterung des westlichen Bündnisses werde nicht nur „die nationalistischen, antiwestlichen und militaristischen Tendenzen in der russischen Meinung anheizen“ und damit „negative Auswirkungen auf die Entwicklung der russischen Demokratie haben“. Sie werde auch, so Kennan weiter, „die Atmosphäre des Kalten Kriegs in die Ost-West-Beziehungen zurückbringen und die russische Außenpolitik in Richtungen treiben, die uns entschieden missfallen werden“.
Kennan bedauerte insbesondere, dass diese Expansionsstrategie gegenüber einem Russland betrieben wird, das sich unter dem damaligen Präsidenten Boris Jelzin „in einem Zustand hoher Unsicherheit oder gar Lähmung befindet“. Aber noch bedenklicher sei, „dass es für diesen Schritt überhaupt keine Notwendigkeit gibt“. Warum sollte es in den Ost-West-Beziehungen, gab Kennan zu bedenken, „angesichts all der hoffnungsvollen Möglichkeiten, die das Ende des Kalten Kriegs hervorgebracht hat, vornehmlich um die Frage gehen, wer sich mit wem – und implizit gegen wen – verbündet“. Und das unter der Annahme eines „herbeifantasierten, völlig unvorhersehbaren und höchst unwahrscheinlichen künftigen Konflikts“.
Ein Vierteljahrhundert später bleibt die Frage aktuell, was der Westen dazu beigetragen hat, dass ein „höchst unwahrscheinlicher Konflikt“ keine Phantasterei, sondern Realität ist. George F. Kennan war kein Pazifist, kein Linker und auch kein Freund der Sowjetunion. Er hatte nach dem Zweiten Weltkrieg das Konzept der „Eindämmung“ (containment) gegen den Ostblock konzipiert. Ein Konzept, das auf militärischer Ebene damals die Doktrin der „massiven Vergeltung“ (massive retaliation) beinhaltete, die der 1949 gegründeten Nato von ihrer Führungsmacht vorgegeben wurde.
Diese Doktrin sah vor, dass die USA selbst bei einem lediglich konventionellen Angriff sowjetischer Truppen gegen die Bundesrepublik oder andere europäische Nato-Staaten sofort ihre strategischen Atomwaffen (landstationierte Interkontinentalraketen, Langstreckenbomber und U-Boote) gegen Ziele in der Sowjetunion einsetzen sollten. Ende der 1960er Jahre wurde diese von Kennan mitkonzipierte Doktrin durch die „flexible Antwort“ (flexible response) abgelöst, die bei einem Angriff sowjetischer Truppen zunächst „nur“ einen Gegenschlag mit in Westeuropa stationierten taktischen Atomwaffen vorsah.
Großrussische Hasardeure in Moskau
George F. Kennan wirkte von 1926 bis 1963 als Diplomat und zuletzt als außenpolitischer Chefberater der Regierung Kennedy. Vor dem Zweiten Weltkrieg war er in Tallinn, Riga und Moskau stationiert gewesen, 1939 dann in Prag und bis 1942 in Berlin. In den Jahren 1944/45 war Kennan erneut in Moskau. Er sprach fließend Russisch und hatte – auch in Berlin – russische Geschichte studiert. Sein analytisches Verständnis für die Sicherheitsbedürfnisse und -interessen Russlands beruhte auf seinen Kenntnissen des Landes und dessen historische Traumata.
Das unterscheidet ihn von vielen, die in den aktuellen Debatten über Russland und Präsident Putin ohne historisches Hintergrundwissen daherreden und dabei die Erfahrungen und Lehren aus der Ost- und Entspannungspolitik der 1960er und 1970er Jahre nicht etwa relativieren oder überprüfen, sondern vollständig entsorgen wollen.
Im Übrigen hatte nicht nur Kennan in den 1990er Jahren vor einer Nato-Osterweiterung gewarnt. Auch andere Diplomaten und Politiker aus den USA mahnten damals an, die „legitimen Sicherheitsinteressen“ Moskaus zu berücksichtigen. Und im wiedervereinten Deutschland kritisierte 1995 Peter Glotz, vormals Generalsekretär der SPD, in einem Spiegel-Essay mit dem Titel „Saftige Dummheit“ die Osterweiterungspläne der Nato mit Argumenten, die Kennans Intervention sogar vorwegnahmen: „Das zieht eine neue, willkürliche Grenze durch Osteuropa, stärkt die großrussischen Kräfte in Moskau, gefährdet die Abrüstungsvereinbarungen mit Russland und schwächt die Entscheidungsfähigkeit des Bündnisses.“6
Mit der Invasion in die Ukraine demonstrieren „die großrussischen Kräfte in Moskau“ nicht nur, dass sie sich durchgesetzt haben. Sie zeigen auch, dass sie zu vormals unvorstellbaren Risiken bereit sind. Wie steht es angesichts dessen um die „Entscheidungsfähigkeit“ des westlichen Bündnisses?
Nach Artikel 51 der UN-Charta hat die von Russland angegriffene Ukraine das Recht auf militärische Selbstverteidigung. Desgleichen erlaubt die Charta eine militärische Unterstützung durch Streitkräfte anderer Staaten, wenn diese von der Kiewer Regierung erbeten wird. Das wird allerdings nicht geschehen. Für die Nato-Staaten scheidet diese Option angesichts des Risikos einer nuklearen Eskalation aus. Aus demselben Grund wird auch die Einrichtung einer Flugverbotszone über der Ukraine abgelehnt: „Um diese durchzusetzen, müssten wir ja notfalls russische Flugzeuge abschießen“, erklärte der britische Premierminister Boris Johnson am 1. März auf einer Pressekonferenz.
Jenseits der von der EU, den USA und anderen Staaten verhängten Wirtschaftssanktionen gegen Russland (siehe den Beitrag auf Seite 6 f.) sind daher Waffenlieferungen an die ukrainischen Streitkräften das einzige Mittel, um der Ukraine militärisch beizustehen.
Die USA haben die ukrainischen Streitkräfte bereits seit der Annexion der Krim vor nunmehr acht Jahren mit Waffen und militärischer Ausrüstung beliefert. Seit Dezember 2021 haben auch andere Nato-Staaten – wie Großbritannien, Kanada und die Niederlande – mit Rüstungslieferungen begonnen. Sie reagierten damit auf den bedrohlichen Aufmarsch russischer Truppen an den ukrainischen Grenzen. Die meisten Militärexperten gehen allerdings davon aus, dass diese späten Lieferungen die bestehende militärische Überlegenheit der russischen Angreifer nicht ausgleichen und daher den weiteren Verlauf nicht entscheidend beeinflussen können.
Drei Tage nach Kriegsbeginn revidierte auch die Bundesregierung ihre zuvor ablehnende Haltung und kündigte die sofortige Lieferung von Panzerfäusten und Luftabwehrraketen für die ukrainischen Streitkräfte an. Unter dem Druck der Ereignisse endete damit eine langjährige Debatte, in der das Pro und Contra immer stark von historischen Argumenten dominiert war. Bis zu dieser Kehrtwende hatte insbesondere Außenministerin Baerbock deutsche Waffenlieferungen mit Verweis auf eine „besondere historische Verantwortung“ abgelehnt.
Im Fall der Ukraine verwies Baerbock auf die über 8 Millionen Menschen, die während des Vernichtungskriegs der Wehrmacht gegen die Sowjetunion auf ukrainischem Boden getötet wurden. Dagegen argumentierte der ukrainische Botschafter in Berlin, Andrij Melnik, genau umgekehrt. Gerade wegen dieser historischen Schuld habe Deutschland nunmehr eine „besondere Verantwortung“, seinem Land bei der „Selbstverteidigung gegen die heutigen Aggressoren“ mit Waffenlieferungen beizustehen.
Baerbock brachte allerdings ein zweites Argument vor, das weitaus angreifbarer ist: Deutschland verfolge „traditionell eine restriktive Rüstungsexportpolitik“ und liefere „grundsätzlich keine Waffen in Spannungs- und Krisengebiete“. Beide Behauptungen sind nachweislich falsch.
Zum einen ist Deutschland nach dem Sipri-Report vom März 2021 der weltweit viertgrößte Rüstungsexporteur (nach den USA, Russland und Frankreich und noch vor China). Zum anderen gingen umfangreiche Waffenlieferungen – entgegen der deutschen Rechtslage – nicht nur in Spannungs- und Krisengebiete wie die Türkei, sondern sogar an kriegsführende Staaten wie Saudi-Arabien.
Jenseits einer militärischen Unterstützung sind wirtschaftliche Sanktionen das einzige Mittel, um auf einen Angriffskrieg zu reagieren. Im aktuellen Fall bleibt allerdings abzuwarten, was die Maßnahmen, die seit Beginn des Ukraine-Kriegs von den USA, der EU und anderen Staaten gegen Russland verhängt wurden, mittel- und langfristig bewirken können – und wie hoch die Kosten für die sanktionierenden Länder sind. Dabei ist die große Frage, ob die Sanktionen die politischen, wirtschaftlichen und militärischen Machteliten des Landes derart hart treffen, dass sie sich von Präsident Putin abwenden. Und womöglich sogar so weit gehen, ihn durch eine andere Figur zu ersetzen, die den Krieg beendet, aber weiterhin ihre Privilegien sichert.
Völkerrechtlich problematischer wäre die Kalkulation, dass die Sanktionsmaßnahmen die russische Bevölkerung schmerzen sollen, um sie gegen den heutigen Präsidenten aufzubringen. Was den berühmten „Regimewechsel“ bedeuten würde, den Putin dem Westen ohnehin als dessen Ziel unterstellt.
Eine solche Strategie wäre aber nur dann erfolgversprechend, wenn es in Russland eine gut organisierte und handlungsfähige demokratische Opposition gäbe, die nach einem Sturz Putins die Regierung in Moskau übernehmen könnte, um sich anschließend durch Wahlen eine demokratische Legitimität zu verschaffen.
Leider gibt es derartige Oppositionskräfte nicht, was kein Wunder ist angesichts der systematischen Repression von Personen, Gruppen und Organisationen, die von der Regierung Putin seit Jahren als „ausländische Agenten“ denunziert werden.
Bei diesem Stand der Dinge ist es wahrscheinlicher – oder jedenfalls nicht auszuschließen –, dass nach einem Sturz oder erzwungenen Rückzug Putins zunächst einmal Kräfte an die Macht kommen, die nach demokratischen Standards ebenso problematisch sind wie das jetzige Regime. Sollte das passieren, wäre die Sorge keineswegs beseitigt, dass bei einer weiteren Eskalation die russischen Atomwaffen zum Einsatz kommen könnten, mit denen Putin auf gezielt missverständliche Weise droht.
Gibt es in der militärischen Führung Russlands besonnene Akteure, die einen eventuellen Befehl Putins zum Einsatz von Atomwaffen verhindern würden? Oder vielleicht sogar Kräfte, die zu einem Militärputsch bereit sind und danach den Krieg gegen die Ukraine beenden würden? Das ist zu hoffen, aber von außen bislang nicht erkennbar und daher schwer einzuschätzen. Eine Militärregierung in Moskau könnte dann zumindest für eine Übergangszeit die bessere Alternative zu Präsident Putin sein.
Die Annahme, dass der Ukraine-Krieg den Anfang vom Ende der Ära Putin markieren könnte, ist heute zumindest nicht mehr unrealistisch. Der Kremlchef mag sich subjektiv, nachdem er die westlichen Regierungschefs erfolgreich irregeführt und seine überlegene Kriegsmaschinerie in Stellung und zum Einsatz gebracht hat, nahezu allmächtig dünken. Doch dass er, wie angekündigt, noch bis zum Jahr 2036 an der Macht bleiben wird, ist angesichts seiner abenteuerlichen Strategie undenkbar geworden.
Bereits am zweiten Tag nach dem Angriff bekam das Bild des scheinbar übermächtigen Kriegsfürsten erste feine Risse. In einer Fernsehansprache reagierte Putin auf den stockenden Vormarsch seiner Truppen, die auf von ihm offensichtlich unerwartet starken Widerstand stießen, erkennbar nervös: In einem bizarren Aufruf forderte er die ukrainischen Streitkräfte dazu auf, das „nazistische Regime“ von Präsident Selenski „zu stürzen“.
Noch zwei Tage zuvor hatte Putin dieselben Streitkräfte beschuldigt, einen „Genozid“ an den russischstämmigen Menschen im Donbass zu begehen. In der ersten Märzwoche zeigten die russischen Streitkräfte, obwohl sie ihrem ukrainischen Gegner in Umfang und Bewaffnung erheblich überlegen sind, weitere Schwächen. Der Vormarsch ihrer Truppen- und Panzerverbände geriet wegen der heftigen ukrainischen Abwehr und aufgrund erkennbarer logistischer Probleme immer wieder ins Stocken.
Selbst angenommen, Russland könnte die ukrainischen Streitkräfte zur Kapitulation zwingen, die Kiewer Regierung durch ein Marionettenregime ersetzen und die ganze Ukraine oder zumindest Teile militärisch unterwerfen – auch dann würde Russland das Land so wenig unter Kontrolle bekommen wie die Sowjetunion damals Afghanistan.
Auch in der Ukraine wird es sowohl gewaltfreien als auch gewaltsamen Widerstand gegen die Besatzer geben. Und Russland wird beides als „Terrorismus“ diffamieren und erfolglos bekämpfen – wie die Sowjetunion in Afghanistan und die USA während ihrer achtjährigen Besatzung des Irak.
Auf keinen Fall wird Russland seine Macht über die Ukraine mit nichtmilitärischen Mitteln konsolidieren können. Denn auf lange Sicht hat man dem besetzten Land weder eine wirtschaftliche noch eine politische Perspektive anzubieten. Die einzige Ukraine, die Putins Russland auf Dauer beherrschen könnte, wäre ein auf die landwirtschaftliche Produktion reduziertes Kolonialgebiet, dessen städtische Bevölkerung großenteils nach Westen vertrieben wurde.
Eine EU-Perspektive für die Ukraine
Das aber wird der ukrainische Widerstand verhindern, der das russische Besatzungsregime – auch ohne ein Eingreifen der Nato – zu einem kostspieligen Unternehmen machen würde. Im Fall eines langen Abnutzungskriegs werden die Folgen für alle entsetzlich, für Putin jedoch existenziell sein.
Die Wirtschaftssanktionen und die zunehmenden Antikriegsproteste in Russland schränken Putins Handlungsmöglichkeiten schon jetzt ein und untergraben auf längere Sicht seine Macht. Selbst Oligarchen, die ihn bislang gestützt haben, äußern sich bereits kritisch – zumindest wenn sie im Ausland sind. Und von nationalistischen Parolen wird die russische Bevölkerung nicht satt.
Geschwächt wird Putins Macht auch durch die in diesem Ausmaß noch nie dagewesene globale Isolierung Russlands in der UNO. Mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine hat er genau das Gegenteil der von ihm verfolgten Ziele bewirkt. Die transatlantische Militärallianz zwischen den USA und den europäischen Bündnispartnern ist so geschlossen wie schon lange nicht mehr. In Schweden und dem mit Russland benachbarten Finnland gibt es erstmals Bevölkerungsmehrheiten und ernsthafte Ambitionen für einen Nato-Beitritt. Deutschland und andere EU-Staaten treffen massive Aufrüstungsmaßnahmen zur Verteidigung und Abschreckung gegen die gewachsene Bedrohung durch Russland. Und durch Nord Stream 2 wird auf lange Sicht, wenn überhaupt, kein russisches Gas nach Westeuropa fließen.
Am vielleicht gefährlichsten für Putins Autorität und Macht könnten sich die kontraproduktiven Folgen seines Angriffs in der Ukraine selbst erweisen. Dort hat der Krieg dem Nationalbewusstsein einen gewaltigen Wachstumsschub gegeben, der irreversibel erscheint. Damit hat Putin die durchaus nicht abgeschlossene Identitätsbildung in der Ukraine gefördert und besiegelt – und mit antirussischen Gefühlen aufgeladen.
Auch das ist eine Premiere: Nation-Building mit militärischen Mitteln – und dem Ergebnis, aus einem historischen Brudervolk einen historischen Feind zu schaffen.
Seit dem Ende des Kalten Kriegs ist zwar immer wieder von einer „Europäischen Friedensordnung“ die Rede. Doch so etwas gibt es nicht. Es gab bislang lediglich eine teileuropäische Friedensordnung und dies in dauernder Spannung und mindestens in den letzten 15 Jahren zunehmender Konfrontation mit Russland.
Doch eine nachhaltige, dauerhafte und möglichst spannungs- und störungsfreie Friedensordnung auf dem eurasischen Kontinent kann und wird es nicht geben ohne Russland und schon gar nicht gegen Russland. Dafür spricht alle historische Erfahrung nicht nur aus den bald 33 Jahren seit dem Fall der Berliner Mauer, sondern mindestens seit Anfang des 19. Jahrhunderts. Nur wenn der Westen diese historische Erfahrung endlich akzeptiert und seine seit dem „Sieg im Kalten Krieg“ anhaltende Hybris überwindet, besteht für eine derartige Friedensordnung eine realistische Chance.
Realpolitisch ist aber auch davon auszugehen, dass Putin vorläufig Russlands Präsident bleiben wird und daher derjenige ist, mit dem nach Beendigung des Ukraine-Kriegs zumindest über die ersten Bausteine für diese Friedensordnung zu verhandeln ist.
Dazu gehören all die Maßnahmen im Bereich der Rüstungskontrolle und Abrüstung sowie vertrauensbildende und auf Transparenz zielende Schritte, zu denen sich die Nato und die USA in ihren Antworten auf die Vorschläge und Forderungen Putins von Anfang Dezember letzten Jahres bereits grundsätzlich bereit erklärt haben.
Unverzichtbar ist zumindest auch ein Moratorium der Nato mit Blick auf eine Aufnahme der Ukraine und weiterer Staaten. Stattdessen sollte den Ukrainern eine beschleunigte Perspektive in der Europäischen Union angeboten werden. Das wäre eine späte Korrektur der Fehlentwicklung in den 1990er Jahren, als die Nato-Mitgliedschaft den mittelosteuropäischen Staaten angeboten wurde als Ersatz und – in den Worten von Peter Glotz – „Notstopfen“ für einen raschen Beitritt in die Europäische Union.
Für eine künftige Friedensordnung müssen auch einvernehmliche Verfahren vereinbart werden – etwa international organisierte und überwachte Abstimmungen, die zu einer Rückgabe der Krim und der Donbass-Provinzen sowie zu einem Abzug aller russischen Truppen aus den abtrünnigen Provinzen Georgiens und Moldawiens führen, verbunden mit einem Autonomiestatus für die umstrittenen Gebiete.
Und schließlich gilt es auch in diesem Fall den größten Kollateralschaden zu vermeiden, den Kriege und internationale Krisen in den meisten Fällen mit sich bringen. Sie bewirken nämlich, dass die großen, ja existenziellen Probleme in den Hintergrund treten, die die ganze Welt betreffen und nur einvernehmlich und kooperativ zu lösen sind.
Dringend erforderlich ist daher eine langfristig angelegte und klimafreundliche Energiepartnerschaft mit Russland – etwa durch die Produktion von grünem Wasserstoff in Russland, der durch die bestehenden Pipelines nach Westeuropa exportiert werden könnte.
Das wäre auch notwendig, um die fatale Abhängigkeit der russischen Volkswirtschaft von der Exploration und dem Verkauf fossiler Energien in den nächsten 20 Jahren deutlich zu reduzieren. Ansonsten wird Russland und werden wir alle auf unserem gemeinsamen eurasischen Kontinent die Pariser Klimaziele krachend verfehlen.
1 Annalena Baerbock sagte präzisierend: „Der Kanzler wurde belogen, ich vom russischen Außenminister, die gesamte internationale Gemeinschaft“, zitiert nach: n-tv, 24. Februar 2022.
2 Der Wortlaut der am 2. März verabschiedeten Resolution wurde in sechs Sprachen veröffentlicht, siehe undocs.org.
3 12 der 193 Mitgliedstaaten waren bei der Abstimmung nicht anwesend, darunter Venezuela, Aserbaidschan, Usbekistan und Turkmenistan.
4 Siehe A. Zumach, „Nato-Osterweiterung. Wer wem was in den 1990er Jahren versprach und warum das heute relevant ist“, Beueler-Extradienst, 19. Januar 2022.
5 Siehe George F. Kennan, „A fateful error“, The New York Times, 5. Februar 1997.
6 Peter Glotz, „Saftige Dummheit“, Der Spiegel, 17. September 1995.
Andreas Zumach ist Journalist und Autor. Von 1988 bis 2020 war er UN-Korrespondent der taz und anderer Medien in Genf; zuletzt erschien: „Reform oder Blockade – welche Zukunft hat die UNO?“, Zürich (Rotpunkt) 2021.
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