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Donnerstag, 20. Februar 2025

Verfassungspatriotismus

Gwinyai Machona

Die Leere aus der Geschichte. Warum es jetzt auf die letzten Verfassungspatrioten ankommt

Doch nachdem der Bundestag den von der CDU-Fraktion eingebrachten ‚Fünf-Punkte-Plan‘ (BT Drucksache 20/14698) in einem nicht rechtsverbindlichen Beschluss auch mit den entscheidenden Stimmen der AfD verabschiedet hat, muss man sich, so Thomas Groß, Professor für Öffentliches Recht, zurecht, „ernsthaft die Frage stellen, was es über den Zustand unseres demokratischen Rechtsstaates sagt, wenn im Deutschen Bundestag ein Beschluss eine Mehrheit findet, der die Vereinbarkeit seiner Forderungen mit dem geltenden Recht vollständig ausblendet.“ Geforderte Maßnahmen wie das „faktische Einreiseverbot“ samt Zurückweisungen an den Grenzen und „zeitlich unbefristete Abschiebungshaft“ für ausreisepflichtige Straftäter:innen und Gefährder:innen befinden sich derzeit offenkundig „jenseits geltenden Rechts“, wie mit Winfried Kluth ein weiterer Staatsrechtler erklärt. Auch Helmut Aust und Heike Krieger warnen in der FAZ: „Wer internationale Rechtspflichten ignoriert, wird auch nicht davor zurückschrecken, innerstaatliches Verfassungsrecht zu demontieren. Wer Völker- und Europarecht nicht achtet, dem wird früher oder später auch das Verfassungsrecht kein Maßstab mehr sein.“ Dass sich der aussichtsreichste Kanzlerkandidat jüngst auf juristische Scheinargumente des Historikers Heinrich August Winkler zur „deutschen Asyllegende“ bezog, die sowohl an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als auch an sämtlicher verfassungsrechtlicher Literatur vorbeigehen, schafft dabei wenig Abhilfe.

In allererster Linie ist es also der Inhalt der Forderungen, der Grund zur Sorge sein sollte, nicht so sehr das vielseits beklagte ‚Verfahren‘, das darauf angelegt war, den Beschluss notfalls mit den Stimmen der AfD zu fassen. Es gehört aber doch zum ganz besonderen Zynismus der Geschichte, dass ausgerechnet am 80. Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer der Shoah das erste Mal ein Antrag im Deutschen Bundestag mit den Stimmen einer zumindest in Teilen rechtsradikalen Partei angenommen wurde, deren Vertreter:innen nicht nur seit geraumer Zeit mit Aussprüchen wie „Vogelschiss in der Geschichte“ oder „Denkmal der Schande“ provozieren und eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ fordern, sondern auch straffällig werden, wie etwa bei der wiederholten Nutzbarmachung des SA-Wahlspruchs „Alles für Deutschland“.

Was ist geworden aus der Rede von den ‚Lehren aus der Geschichte‘? Welchen Stellenwert haben diese noch in Deutschland, wenn sie selbst für die politische ‚Mitte‘ anscheinend nur noch Objekte eines Rituals sind? Und worauf zielte die Rede vom ‚Verfassungspatriotismus‘ ursprünglich ab?

Der Historikerstreit in der BRD

„Ohne Menschen in Politik und Gesellschaft, die die Werteordnung der Verfassung vor dem Hintergrund ihrer Geschichte in einem rationalen Diskurs verwirklichen wollen, wird aus vergegenwärtigter Geschichte geschichtslose Leere.“

Bekanntlich griff Jürgen Habermas den Begriff des Verfassungspatriotismus, wie ihn Dolf Sternberger verwendet hatte, im Kontext des sogenannten Historikerstreits auf. Unter dem Titel „Eine Art Schadensabwicklung“ befand Habermas am 11. Juli 1986 in Die Zeit: „Der einzige Patriotismus, der uns dem Westen nicht entfremdet, ist ein Verfassungspatriotismus.“ Dieser Ausspruch entwickelte ein Eigenleben. Doch während der dahinterstehende Gedanke nur in seinem historischen Kontext gänzlich verständlich ist, droht dieser Kontext im Laufe der Zeitgeschichten in Vergessenheit zu geraten. Die Erinnerung lohnt sich, denn auch wenn sich Geschichte nicht 1:1 wiederholt, holt uns, mit Reinhart Koselleck gesprochen, die Vergangenheit doch manchmal ein.

1981: Die an der sozialliberalen Koalition unter Kanzler Helmut Schmidt (SPD) beteiligte FDP wendet sich in dem sogenannten „Scheide-Papier“ zur „Überwindung der Wachstumsschwäche“ gegen die sozialliberale Wirtschaftspolitik. Es kommt zum Koalitionsbruch. Durch ein konstruktives Misstrauensvotum wird Helmut Kohl (CDU) 1982 mit den Stimmen der FDP Kanzler. Kohl fordert nicht nur eine wirtschaftspolitische ‚Wende‘, sondern gleich eine „geistig-moralische Wende“. Schluss mit dem links-liberalen Nachhall der 68er-Bewegung, klare Abgrenzung zu den grünen ‚Ökospinnern‘, die ab 1983 im Bundestag sitzen, und weg mit dem deutschen ‚Schuldkult‘. Vor dem Hintergrund aufkommender rechtsextremer Kräfte wie der Deutschen Volksunion (DVU) spricht Helmut Kohl 1984 in Israel von der „Gnade der späten Geburt“, ein Ausspruch, der wohl beruhigen soll, aber leicht als Schuldabwehr (miss?)verstanden werden konnte. Nachdem Bundespräsident Richard von Weizsäcker (CDU) 1985 den 8. Mai als „Tag der Befreiung“ bezeichnete, widerspricht Franz Joseph Strauß (CSU) und fordert, dass die Vergangenheit „in der Versenkung“ verschwinden solle, eine „ewige Vergangenheitsbewältigung als gesellschaftliche Dauerbüßeraufgabe“ würde ein „Volk“ nur lähmen.

In diesem gesellschaftspolitischen Kontext soll im Sommer 1986 zunächst der renommierte Historiker und ausgewiesene Faschismusexperte Ernst Nolte einen Vortrag bei den Frankfurter Römerberggesprächen halten. Dieser wurde jedoch kurzfristig – wohl wegen inhaltlicher Bedenken – durch Wolfgang J. Momsen, damals Direktor des Deutschen Historischen Instituts in London ersetzt. Nolte sagt daraufhin seine Teilnahme gänzlich ab und spricht von einem „Frageverbot“.

Doch am 6. Juni 1986 bringt die FAZ das Redemanuskript mit dem Titel, „Die Vergangenheit, die nicht vergehen will: Ein Vortrag der geschrieben, aber nicht gehalten werden konnte“ und verschafft Noltes Thesen so bundesweite Aufmerksamkeit. Der Text beginnt mit einigen Klarstellungen. Es habe „gute Gründe“ gegeben, dass sich die nationalsozialistische Vergangenheit „als Schreckensbild […] geradezu als Gegenwart etabliert.“ Doch weiter meint Nolte, dass die „Rede von der ‚Schuld der Deutschen‘ […] allzu beflissen die Ähnlichkeit mit der Rede von der ‚Schuld der Juden‘“ übersehe. Angesichts des zeitlich vor dem NS liegenden Völkermordes an den Armeniern und des sowjetischen Zwangsarbeiter- und Internierungslagersystems (GULag) stellte Nolte die folgenden berühmt gewordenen Fragen:

„Vollbrachten die Nationalsozialisten, vollbrachte Hitler eine ‚asiatische‘ Tat vielleicht nur deshalb, weil sie sich und ihresgleichen als potentielle oder wirkliche Opfer einer ‚asiatischen‘ Tat betrachteten? War nicht der ‚Archipel Gulag‘ ursprünglicher als Auschwitz? War nicht der ‚Klassenmord‘ der Bolschewiki das logische und faktische Prius des ‚Rassenmords‘ der Nationalsozialisten? […] Rührte Auschwitz vielleicht in seinen Ursprüngen aus einer Vergangenheit her, die nicht vergehen wollte?“

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Dass ein analytisch denkender und arbeitender Intellektueller wie Ernst Nolte sich der gesellschaftspolitischen Natur seiner Thesen und ihrer Sprengkraft bewusst gewesen war, kann wohl angenommen werden, auch wenn er stets sein rein historisches (und grundsätzlich wohlberechtigtes) Erkenntnisinteresse betonte. Schnell wurde der sich selbst vormals als links beschreibende Nolte in eine ‚rechte Ecke‘ gestellt, in der er verharrte. Auch in späteren Veröffentlichungen, wie in dem Sammelband ‚Schatten der Vergangenheit‘, hielt er an seiner Deutung fest und versuchte darzulegen, warum das nationalsozialistische Feindbild des „jüdischen Bolschewismus“ zwar grob vereinfacht war, aber doch auf sachlicher Grundlage beruht habe. Schließlich hätten sich jüdische „Vorkämpfer“ des Sozialismus wie Max Horkheimer, Ernst Bloch und Georg Lukács anti-deutsch geäußert und wer (wie Bloch) „eine gesellschaftliche Realität, die von Millionen Menschen trotz all ihrer Schwächen als ‚liebenswert‘, als ‚Vaterland‘ empfunden wird, auf eine so enthemmte, so dämonisierende, so mythisierende Weise angreift, der darf sich nicht wundern, wenn aus dieser Realität ein Gegenschlag hervorgeht, der nicht minder enthemmt und mythisierend ist“. Spätestens hier fiel Ernst Nolte selbst in das von ihm formal beklagte „kollektivistische Denken“ und bediente normative Kategorien der Schuld und Verantwortung, die bereits in seinem FAZ-Aufsatz für alle hörbar mitschwangen.

Neben der Kritik, dass seine Thesen ‚revisionistisch‘ seien und Anleihen nehmen würden bei (neu-)rechten Versuchen der Täter-Opfer-Umkehr und Schuldabwehr, behauptete Jürgen Habermas in seiner Replik zudem, dass es Ernst Nolte und den anderen Historikern in Wahrheit um eine Erneuerung der deutschen Identität ginge:

„Wer uns mit einer Floskel wie ‚Schuldbesessenheit‘ (Stürmer und Oppenheimer) die Schamröte über dieses Faktum [einer ‚postkonventionellen Identität‘ in Deutschland] austreiben will, wer die Deutschen zu einer konventionellen Form ihrer nationalen Identität zurückrufen will, zerstört die einzige verläßliche Basis unserer Bindung an den Westen.“

Elemente dieser „postkonventionellen Identität“ sah Habermas darin, dass etwa die „nationalen Symbole ihre Prägekraft verloren haben“, „die naiven Identifikationen mit der eigenen Herkunft einem eher tentativen Umgang mit Geschichte gewichen sind“, „Kontinuitäten nicht um jeden Preis gefeiert werden“ und „nationaler Stolz und kollektives Selbstwertgefühl durch den Filter universalistischer Wertorientierung hindurchgetrieben werden“. In diesem Kontext griff Habermas den Begriff des Verfassungspatriotismus auf, er sei der einzige Patriotismus, „der uns dem Westen nicht entfremdet“. Die „in Überzeugungen verankerte Bindung an universalistische Verfassungsprinzipien“ habe sich „leider in der Kulturnation der Deutschen erst nach – und durch – Auschwitz bilden können.“ Ein solcher Verfassungspatriotismus war gedacht als Lehre aus der Geschichte, um diese zu überwinden, ohne sie zu vergessen.

Der Verfassungspatriotismus im vereinten Deutschland

Inwieweit Habermas’ Befund vom „Faktum“ der postkonventionellen Identität indes empirisch überzeugen konnte, kann wohl in Frage gestellt werden. Ein Jahr nach Beginn der Debatte gründete sich die rechtsextreme Deutsche Volksunion (DVU) als Partei. In den frühen 1990er Jahren kam es zu unzähligen Angriffen auf Unterkünfte von Geflüchteten (siehe Listen hier oder hier). Als Reaktion auf die Angriffe wurde unter anderem das Grundrecht auf Asyl im Grundgesetz entscheidend beschränkt – um rechten Parteien Wählerstimmen abzunehmen, so das aus politikwissenschaftlicher Sicht selten erfolgreiche Kalkül. So erhielt die DVU 1998 bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt 12,9 % der Stimmen, das lange Zeit beste Wahlergebnis einer rechtsextremen Partei in Deutschland. Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus waren in Deutschland immer ein Stück Normalität und der Verfassungspatriotismus nach Habermas wohl immer auch ein Stück Wunschdenken.

Dennoch legten Ideen wie Verfassungspatriotismus und Vergangenheitsbewältigung nach 1990 einen bemerkenswerten Gang vom links-intellektuellen Rand bis in die Mitte des vereinten Deutschlands zurück. Das Grundgesetz wurde zu dem zentralen „Identifikationsfaktor“ für das vereinte Nachkriegsdeutschland, wie Dieter Grimm  nachzeichnet. Vor dem Hintergrund der eigenen Geschichte befand das Bundesverfassungsgericht bekanntlich, dass das Grundgesetz eine „wertgebundene Ordnung“ (BVerfG, SRP-Verbot) beziehungsweise eine „objektive Werteordnung“ (BVerfG, Lüth) konstituiere. Die Verfassung hielt gewissermaßen den „Filter universalistischer Werteorientierungen“ bereit, von dem Habermas geschrieben hatte. Sie gilt als Schutz vor der Erosion der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Denn die konstitutionelle Ordnung Weimars ist nicht allein an ihren juristischen Konstruktionsfehlern gescheitert, sondern „am eklatanten Versagen“ der Politik und Gesellschaft, die, so der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio in seinem Buch zur Weimarer Verfassung, „die Spielregeln des parlamentarischen Betriebs nie richtig gewollt und verstanden haben“.

Dahinter steht auch die Einsicht, dass eine demokratische Verfassungsordnung mehr verlangt als Beschlussfassungen durch Mehrheiten. Die international geläufige Kritik an Verfassungsgerichten, diese seien undemokratisch und nicht legitimiert, Gesetze des demokratisch gewählten Parlamentes als verfassungswidrig aufzuheben, hat (bislang) in Deutschland kaum Wurzeln geschlagen. ‚Karlsruhe‘ wurde fester Bestandteil einer deutschen Verfassungskultur, die populistische Mehrheitsbildung traditionell skeptisch betrachtet und grundsätzlich kein demokratietheoretisches Problem in einem starken Verfassungsgericht sieht. Auch dies war eine Lehre aus der Machtübertragung an die Nationalsozialisten, die stets in Erinnerung ruft, dass Mehrheiten nicht immer im Sinne der Demokratie handeln. Diese Erinnerung trug dazu bei, dass das Bundesverfassungsgericht die starke Stellung einnahm, die es heute innehat. ‚Verfassungspatriotismus‘ bedeutet in Deutschland traditionell auch ‚Verfassungsgerichtspatriotismus‘ und steht damit einem formalen, im analytischen Sinne populistischen Demokratieverständnis entgegen.

Der Stolz auf die eigene Verfassungsordnung geht jedoch von Beginn an mit einer Tendenz zur unkritischen Selbstsicherheit und Selbstgefälligkeit einher. So weist der US-amerikanische Rechtswissenschaftler Justin Collings darauf hin, dass man in Deutschland meint, „gewisse Dinge besser als andere Verfassungsordnungen“ zu verstehen, weil die eigene Verfassung „besser aus einer düsteren Vergangenheit gelernt hat.“ Zurecht kritisiert auch Max Czollek mit Desintegriert Euch! den Duktus der ‚Integration‘ und der Vereinnahmung jüdischer Identitäten seit den 1980er Jahren für ein „Versöhnungstheater“. Der Habermas’sche Zugriff auf die Geschichte und damit auch auf ihre Opfer, welcher in die Idee des ‚Verfassungspatriotismus‘ einging, war analytisch betrachtet stets auch ein instrumenteller. Bald wurde der ‚Verfassungspatriotismus‘ ein wenig verdächtiges, da nicht rassistisch vorbelastetes Konzept, um Menschen aus anderen „Kulturkreisen“ zur Integration aufzufordern. Auch die Kulturwissenschaftlerin Safiye Yıldız kritisiert in diesem Kontext eine „kulturelle Andersmachung“ von migrantisierten Menschen in Deutschland.

Doch gerade in der Rechtswissenschaft finden Viele (durchaus zurecht) positive Worte für den ‚Verfassungspatriotismus‘. Die mit ihm in Verbindung gebrachte „demokratische Politik“, so Tim Wihl, „inspiriert sich, argumentiert, entscheidet und kontrolliert auf der Grundlage der Rechtssätze der Verfassung.“ Dies gelte „gerade auch für den lange vernachlässigten Verweis in Art. 1 II GG auf die globalen Menschenrechte sowie den Bezug in Art. 23 GG und der Präambel auf die EU-Integration mit dem Ziel [und der Pflicht, GM] einer stetig engeren Union der europäischen Staaten.“ Ein solcher Verfassungspatriotismus zielte dabei auf mehr als auf formal rechtmäßig zustande gekommene Beschlüsse und einen gefühlten oder informell erfragten Mehrheitswillen ab. Verfassungspatriotismus war einmal die Hoffnung auf eine wertegeleitete Politik und Gesellschaft in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat.

Das Ende des Verfassungspatriotismus im populistischen Zeitalter

Wenn aber der ‚Verfassungspatriotismus‘ vor allem von „Zugezogenen“ eine manifeste Integration in die von der Verfassung konstituierte Werteordnung fordert, fragt sich, welche (partei-)politische Kraft diese Forderung der konstitutionalisierten ‚Leitkultur‘ noch glaubhaft formulieren kann. Es mag überzogen klingen, doch wenn CDU-Politiker mit Aussagen zitiert werden, nach denen man sich von „irgendeinem Scheiß-Gericht“, dem Europarecht oder der Genfer Flüchtlingskonvention nicht mehr von populären migrationspolitischen Maßnahmen abhalten lasse, wenn auch die Grünen in einen Sicherheitspaketüberbietungswettbewerb einsteigen, dann kann wohl vom ‚Verfassungspatriotismus‘ nach Jürgen Habermas an dieser Stelle keine Rede mehr sein.

Wenn (nach heutigem Stand) offensichtlich rechtswidrige Maßnahmen im Namen von ‚Law and Order‘ und einem ‚starken Rechtsstaat‘ gefordert werden, wie es nicht nur Markus Söder tut, dann hat dieses Rechtsstaatsverständnis nur noch wenig mit dem des Bundesverfassungsgerichts gemein, nach dem das Rechtsstaatsprinzip bekanntlich vor allem „auf die Bindung und Begrenzung öffentlicher Gewalt zum Schutz individueller Freiheit“ abzielt (BVerfG, NPD II Rn. 547). Ein Staat, der Schutzsuchende entgegen EU-Recht ohne rechtliche Prüfung abweisen und straffällig gewordene oder als „gefährlich“ eingestufte Migrant:innen in zeitlich unbegrenzte Abschiebehaft nehmen will, demonstriert vielleicht ‚Stärke‘, aber ist sicher kein Rechtsstaat. „Nicht die angeblich fehlende ‚Härte‘ ist die Gefahr für den Rechtsstaat,“ wie Maximilian Pichl treffend beobachtet, „sondern die galoppierende Erosion seines ursprünglichen auf den Schutz des Einzelnen zielenden Gehalts.“ Ruft man in Erinnerung, dass Opfer der deutschen Geschichte wie Walter Benjamin sich auf der Flucht vor NS-Verfolgung in den Pyrenäen das Leben nahmen, weil Spanien die Grenzen geschlossen hatte, während Boote mit jüdischen Geflüchteten auf dem Mittelmeer umherirrten, weil niemand die Grenzen für sie öffnen wollte, dann muss man fragen, von welchen ‚Lehren aus der Geschichte‘ an Shoah-Gedenktagen gesprochen wird, wenn Grund- und Menschenrechte, die zurecht als eine der zentralen Lehren aus der Shoah und dem Zweiten Weltkrieg gelten, im politischen Diskurs drohen irrelevant zu werden. Ohne die „in Überzeugungen verankerte Bindung an universalistische Verfassungsprinzipien“ (Habermas) droht die Rede von der ‚Lehre aus der Geschichte‘ zur leeren Worthülse zu verkümmern. Ohne Menschen in Politik und Gesellschaft, die die Werteordnung der Verfassung vor dem Hintergrund ihrer Geschichte in einem rationalen Diskurs verwirklichen wollen, wird aus vergegenwärtigter Geschichte geschichtslose Leere. Erstaunlicherweise sind es dieser Tage auch selbst ernannte Verfassungspatrioten, die man offenbar daran erinnern muss.

Mittwoch, 12. Februar 2025

Umbau der USA

Andrian Kreye

Falsche Vorbilder

Süddeutsche Zeitung 10. Februar 2025

Wie soll man aus der Geschichte lernen, wenn die Ereignisse einzigartig sind? Es geht mal wieder um Amerika, das Land, in dem Präsidenten und sonstige Politiker gerne mit Geschichtsbildern an große Vergangenheiten erinnern. John F. Kennedy etwa ist immer ein Zitat wert, egal ob man den Europäern vor dem Brandenburger Tor die transatlantische Freundschaft versichert oder mit den „Moonshots“ Amerikas Innovationskraft beschwört. Thomas Jefferson, Franklin D. Roosevelt und Ronald Reagan sind Figuren, an die man sich gerne anlehnt, wenn der eigene Platz in der Geschichte noch nicht so klar ist.

In der Antrittsrede zu seiner zweiten Amtszeit nannte Donald Trump vor drei Wochen William McKinley als seinen Lieblingspräsidenten. Das bezog sich vor allem auf die Zölle, mit denen der 1897 den Grundstein für die Wirtschaftsweltmacht USA legte, aber auch auf dessen Pläne, in Nicaragua einen Kanal zu bauen, Hawaii zu annektieren und die Dänischen Antillen zu kaufen. Der Kanal wurde dann zwar in Panama gegraben, aber ansonsten ist Hawaii der 51. Bundesstaat und die Karibikinseln gingen für fünf Millionen Dollar an die USA.

Wenn die Technologiefirmen Trump nicht darin bremsen, seine brutale Weltsicht zu verbreiten, verstärken sie diese sogar. Die frühere Meta-Mitarbeiterin Alexis Crews über digitale Regulierung, ihren früheren Chef und darüber, was Europa tun kann.

Trumps Vizepräsident J. D. Vance suchte als Vorbild für den radikalen Umbau der amerikanischen Regierung in einem Podcast vor einigen Jahren nach Vorbildern in der jüngeren Vergangenheit. Da sagte er: „Wir brauchen so etwas wie ein Entbaathifizierungsprogramm, also ein Entwokeifizierungsprogramm für die Vereinigten Staaten.“ Er spielte damit auf George W. Bushs Maßnahmen an, den Irak nach dem Einmarsch 2003 von allen Funktionären, Beamten und Mitläufern von Saddam Husseins Baath-Partei zu säubern. Rund 100 000 Mitarbeiter und Beamte wurden damals von der sogenannten Coalition Provisional Authority gefeuert. Das lief nicht so rund, bescherte dem Irak einen Bürgerkrieg und der Welt den „Islamischen Staat“. Im Kern aber meint Vance natürlich, dass die Progressiven und Linken im Land eine ideologiegetriebene Quasi-Diktatur stellten, die man nun ausräuchern muss. Das ist schon recht nahe an den Verschwörungsmythen der QAnon-Bewegung.

Öffentliche Schulen sind für Trump längst woke Propagandamaschinen

Nun, da die zweite Amtszeit Trumps in ihre vierte Woche geht, zeigt sich, dass all die Vergleiche schief sind. Der derzeitige Umbau des Staates ist für die USA historisch einzigartig. Anekdotische Beweise gibt es dafür genügend. Am vergangenen Freitag etwa wollte ein gutes Dutzend Abgeordnete der Demokraten im Kongress in Washington mal nachsehen, was im Bildungsministerium so vor sich geht. Es war einer dieser klirrend kalten Sonnenvormittage, die einem sagen, dass der Winter noch lange dauern wird. Vor der Türe hatte sich ein Herr im braunen Polohemd aufgebaut, der ihnen den Zutritt verwehrte. Er arbeite für das Ministerium, sagte er, gab sich aber sonst nicht zu erkennen. In der Lobby sammelten sich schon die Wachleute, falls die Abgeordneten hereindrängen sollten. Die wiederum vermuteten, dass Elon Musks Horden junger Tech-Ingenieure aus seinem inoffiziellen Amt für Regierungseffizienz (DOGE) Präsident Trumps Versprechen vorbereiten, das Bildungsministerium dichtzumachen. Denn öffentliche Schulen sind mit ihren liberalen Werten, ihrem Sexualkundeunterricht und ihren Inklusionsgedanken für ihn und Musk und ihre Anhänger längst Propagandamaschinen des Woke. Was wohl noch ein Weilchen dauern wird, weil seine Kandidatin für das Amt der Bildungsministerin, Linda McMahon (milliardenschwere Mitgründerin des Unternehmens World Wrestling Entertainment), noch nicht vom Senat bestätigt wurde.

Aus dem Besuch wurde dann ein Protest vor dem Gebäude. Nicht zum ersten Mal. Abgeordnete der Demokraten wurden schon nicht ins Entwicklungshilfeorganisation USAID, das Amt für Umweltschutz und das Finanzministerium eingelassen. Formaljuristisch waren die Zugangssperren zwar korrekt. Im Sinne der Demokratie ist es jedoch unerhört, dass Abgeordnete aus einem Ministerium ausgesperrt werden, das von Unbekannten aus der Privatwirtschaft auseinandergenommen wird.

Die Unbekannten sind inzwischen auch keine Unbekannten mehr. Das Zentralorgan des Silicon Valley, die Zeitschrift Wired, hat herausgefunden, wer da im Auftrag von Elon Musk in den Buchhaltungen der Ministerien und Ämter herumwühlt, wer die Empfehlungen für die Tausenden vorübergehenden Beurlaubungen, die Kündigungen und Budgetstreichungen ausspricht. Das ist eine Gruppe junger Männer und auch ein paar Frauen, die Musk aus seinen Firmen Space-X, Tesla, Neuralink, xAI und X rekrutierte. Die Kerngruppe, die Wired identifizierte, bilden Akash Bobba, Edward Coristine, Luke Farritor, Gautier Cole Killian, Gavin Kliger und Ethan Shaotran, allesamt zwischen 19 und 25 Jahren alt. Sie wurden von drei Mitarbeitern der Softwarefirma Palantir rekrutiert, gegründet von Musks einstigem Weggefährten Peter Thiel. Eines der Stellenangebote lief dabei über Discord, das Chatsystem für Videogamer auf dem Kanal für Space-X-Praktikanten.

Ein anderer ist Marko Elez, ein 25-jähriger Mitarbeiter von Space-X und X, musste von seiner Aufgabe im Finanzministerium zurücktreten, als herauskam, dass er im vergangenen Jahr unter Pseudonym rassistische Posts auf X abgesetzt hatte. Im Juli schrieb er zum Beispiel: „Nur fürs Protokoll: Ich war schon rassistisch, bevor es cool war.“ Und im September: „Ich würde nicht mal gegen Bezahlung jemanden außerhalb meiner ethnischen Gruppe heiraten.“ Musk hat am Wochenende versprochen, ihn wieder einzustellen. Vizepräsident Vance unterstützte ihn dabei mit der Ansage: „Dumme Social-Media-Aktivitäten sollten nicht das Leben eines Jungen ruinieren.“

Das klingt eher nach Science Fiction als nach amerikanischer Geschichte

Die Qualifikationen der DOGE-Leute sind zweifelhaft. Die neue Stabschefin im Amt für Personalverwaltung, das derzeit eine Kündigungswelle in Ministerien, Ämtern und Behörden vorbereitet, ist Amanda Scales. Die arbeitete zuletzt in Musks Firma für KI-Entwicklung xAI und davor in der Personalabteilung der Taxi-App Uber. Einige der Personalgespräche in Washington führte dann Edward Coristine, frisch von der Highschool, der ein paar Monate als Praktikant bei Neuralink hospitierte, Musks Firma, die einen Chip entwickelt, mit dem man Gehirne mit Rechnern verbinden kann.

Das klingt eher nach Science Fiction als nach amerikanischer Geschichte. Man muss sich die intellektuellen und ideologischen Unterbauten der Trump-Regierung und ihres Vollstreckers Elon Musk deswegen schon selbst zusammensuchen. Beide sind von Haus aus Geschäftsleute. So betrachten sie die Bundesregierung der USA auch als maroden Traditionsbetrieb, den sie nach den Regeln von Private-Equity-Gesellschaften und Firmenberatungen auf ihre Grundsubstanz reduzieren wollen. Dazu gehört immer auch der massive Personalabbau.

Material, wo man das nachlesen kann, gibt es genug. Donald Trumps Selbstbeweihräucherungsbuch „The Art of the Deal“. Peter Thiels Manifest für zentrale Führungsstrukturen, „Zero to One“. Der neunte Band der „Mandate for Leadership“-Reihe der Heritage Foundation, der unter dem Namen „Project 2025“ als Gebrauchsanweisung für den Abbau des Rechtsstaates und der Demokratie gilt.

Man kann aber auch noch mal Grover Norquists Schriften rauskramen. Der 68-jährige Gründer und Präsident hatte 1985 im Auftrag von Ronald Reagan die Organisation „Americans for Tax Reform“ gegründet. Diese „Amerikaner für Steuerreform“ sind inzwischen eine der mächtigsten Lobbygruppen in Washington. Norquist selbst ist so etwas wie einer der geistigen Väter des Libertarismus, eine treibende Kraft in der Neuausrichtung der Partei der Republikaner nach rechts und damit auch der Trump-Regierung. Seine offizielle Mission ist zwar die Vereinfachung und der Abbau von Steuern. In Wahrheit geht seine Stoßrichtung sehr viel weiter: Denn die Konsequenz aller Steuersenkungen ist für ihn auch der Abbau des Staates. Der Titel seines jüngsten, 2023 erschienenen Buches ist da so etwas wie Programm: „Lasst uns in Ruhe: Wie wir die Regierung dazu bringen, ihre Hände von unserem Geld, unseren Waffen und unseren Leben lassen“.

Die grobe Ironie der libertären Bewegung beherrschte er von Anfang an. Es geht die Mär, er sei als Student nachts mit Freunden durch Washington gefahren und habe Kampflieder der Anarchisten krakeelt. Und ausgerechnet in einem Interview mit dem National Public Radio, das Trump abschaffen will, sagte er 2001 schon: „Ich will die Regierung nicht abschaffen. Ich will sie nur so weit verkleinern, dass ich sie ins Badezimmer schleppen und in der Badewanne ertränken kann.“ Wie es aussieht, setzen Elon Musk und seine Praktikanten das nun in die Tat um.


Donnerstag, 7. August 2014

Rechtsstaat Österreich


Das ist Legesthenie

Ilija Trojanow: Josef S. war kein Einzelfall: Wie die Gerichte immer wahnsinniger werden (taz, 7.8.2014)

Die Farce ist bekanntlich ein schwieriges Genre, wird sie doch von Literaten weniger gut beherrscht als von Bürokraten, vor allem von Justizbeamten.Wer sich mit dem real existierenden Wahnsinn vertraut machen will, der muss nur die Urteile der Legestheniker (Latein: jene, die Schwierigkeiten haben, das Alphabet der Gerechtigkeit zu entziffern) studieren. Zum Beispiel jene des Obersten Gerichtshofes der USA, die zum Beispiel die oligarchische Zerstörung demokratischer Strukturen durch Konzerne unter "Meinungsfreiheit" subsumieren. Mit anderen Worten: Zur Meinungsfreiheit gehört auch, dass man sich die passende Meinung kaufen kann. "Die Gedanken sind frei, wer kann sie ersteigern", pfeifen die Spatzen von den Kuppeln Washingtons.

Der Rechtsstaat als Spucknapf

Aber warum denn in die Ferne schweifen, wenn das Absurde in unseren Gefilden ebenso emsig gepflegt wird? Wie schwierig es sein kann, in Österreich zu leben, kann nur ermessen, wer in Österreich lebt. Gemütlich sitzt man im Schanigarten, alles scheint lebensbejahend kommod zu sein, da greift der eigene Bürgersinn nach der Zeitung, schlägt sie auf, und man gerät stante pede in eine Schockstarre. Oder bekommt einen Tobsuchtsanfall. Denn der Staatsapparat der Alpenrepublik offenbart immer öfter, dass er mit Idealen wie Recht und Freiheit auf dem Kriegsfuß steht. Der Rechtsstaat, oft ohnehin nur ein Feigenblatt, ist inzwischen zu einem Spucknapf verkommen, in den die Richter ihre Urteile speien.

So erst letzte Woche eine Richterin am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen, die über folgenden Fall zu urteilen hatte: Martin Balluch, hochgeschätzter Philosoph und Tierschutzaktivist, wurde zusammen mit einigen anderen Mitgliedern des Vereins gegen Tierfabriken von 2008 an mit einer auf dem Papier lächerlichen, in ihrer Wirkung aber brutalen Klage terrorisiert. Die Justiz wollte mit einem neuen Paragrafen (§ 278a StGB), der gegen mafiöse und terroristische Gruppen zum Einsatz kommen sollte, auf Spritztour gehen, und da es Felix Austria offensichtlich sowohl an Mafiosi wie auch an Terroristen mangelt, mussten die Veganer herhalten. Der Prozess endete, wie er enden musste (jede Farce hat ihr Ablaufdatum), die Angeklagten wurden freigesprochen, und Martin Balluch klagte danach auf Schadenersatz (100 Tage U-Haft, mehrere Jahre berufliche Paralysierung, etwa 1 Million Euro Rechtsanwaltskosten - derart gesalzen und gepfeffert sind die Kosten einer Groteske). Nun urteilte das hohe Gericht, die Klage sei verjährt (anschnallen bitte, es folgt Monty Python auf Speed), weil Martin Balluch ja gewusst habe, dass er unschuldig sei und daher schon zum Zeitpunkt seiner Verhaftung diese Klage auf Schadenersatz für eventuelles Fehlverhalten von Polizei und Justiz hätte einreichen müssen.

Auftritt: die Präventivklage

Wenn Sie also, liebe Leserin, lieber Leser, in Österreich in Untersuchungshaft sitzen sollten, reichen Sie sofort prophylaktisch Ihre Schadenersatzklage ein. So unwahrscheinlich sich das anhört, ist es nicht. Das kann der Student Josef S. bezeugen. Der 23-Jährige lebt in Jena, hatte aber die Unverfrorenheit, in Wien gegen den Akademikerball einer rechtsextremen Burschenschaft protestieren zu wollen.

Solcher "Krawalltourismus" ist den einheimischen Polizisten höchst verdächtig, die allerdings beim Prozess unisono bestätigten, eine Identifizierung von gewalttätigen Demonstranten sei unmöglich, weil diese "alles tun, um eine Identifizierung zu verhindern" (schwarze Bekleidung, Vermummung etc.). Ein bei der Beweisaufnahme vorgelegtes Foto des Angeklagten beweist somit eher, dass er nicht zu den gewalttätigen Teilnehmern gehörte. Keiner der insgesamt 2.500 anwesenden Polizisten hat den Angeklagten (obwohl dieser konspirativ ungeschickt einen auffälligen Pullover und eine reflektierende Hose trug) bei einer strafbaren Handlung beobachtet.

Aber solche erkennungsdienstlichen Details können geübte Legestheniker nicht aufhalten. Weil es den Paragrafen des Landfriedensbruchs gibt (ein Relikt aus Zeiten des Feudalismus und Absolutismus), konnte der Staatsanwalt munter fabulieren, es sei zu bestrafen, wer "in einer Menschenmenge verharrt und daraus heraus entsprechende Straftaten begeht".

Sippenhaft mal anders

Gemeint war eher: Wenn aus einer Menge heraus eine Straftat begangen wird, sind all jene, die sich in der Menge aufhalten, schuldig. So wurde der deutsche Student zu einem Jahr teilbedingter Haft verurteilt und gleich entlassen, weil er zuvor knapp sechs Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte. Selber schuld, oder wie der Wiener Polizeipräsident im Fernsehen von sich gab: "Wer sich mit Hunden ins Bett legt, darf sich nicht wundern, wenn er mit Flöhen aufwacht."

Eine Woche später räumten unzählige - manche Quellen sprechen von 1.700 - Polizisten ein besetztes Haus im Wiener Bezirk Leopoldstadt. Ausgerüstet wie für einen Einsatz im Bürgerkrieg, überfiel diese Kampftruppe einige anarchistisch gesinnte Hausbesetzer, um Recht und Ordnung (ergo: Spekulation) wieder in Kraft zu setzen. Die demokratische Einstellung der Beamten wird selbst von nüchternen Fachleuten infrage gestellt. "Es herrscht eine Freund-Feind-Wagenburgmentalität", erklärte Reinhard Kreissl, Leiter des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie, der ZeitungDer Standard, "die Polizei rechnet immer mit dem Worst Case und ist nicht imstande, Probleme anders zu sehen als einen Angriff von Feinden."

Das Volk ist der Feind: Das klingt nicht gut, entspricht aber neuesten Entwicklungen, auch auf EU-Ebene. Versteckt hinter dem Feuerwerk der Fußball-WM fasste der EU-Ministerrat einen Beschluss, der den europaweiten Einsatz von Polizei und Armee gegen aufmüpfige Bürgerinnen und Bürger eines Landes ermöglicht (die Umsetzung des § 222 des Lissaboner Vertrags). Es sieht so aus, als würden Protest und Widerstand, der Kampf für eine gerechtere Gesellschaft, zunehmend kriminalisiert werden. Und Österreich befindet sich, selten genug, an vorderster Front dieser Entwicklung.