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Donnerstag, 20. Februar 2025

Verfassungspatriotismus

Gwinyai Machona

Die Leere aus der Geschichte. Warum es jetzt auf die letzten Verfassungspatrioten ankommt

Doch nachdem der Bundestag den von der CDU-Fraktion eingebrachten ‚Fünf-Punkte-Plan‘ (BT Drucksache 20/14698) in einem nicht rechtsverbindlichen Beschluss auch mit den entscheidenden Stimmen der AfD verabschiedet hat, muss man sich, so Thomas Groß, Professor für Öffentliches Recht, zurecht, „ernsthaft die Frage stellen, was es über den Zustand unseres demokratischen Rechtsstaates sagt, wenn im Deutschen Bundestag ein Beschluss eine Mehrheit findet, der die Vereinbarkeit seiner Forderungen mit dem geltenden Recht vollständig ausblendet.“ Geforderte Maßnahmen wie das „faktische Einreiseverbot“ samt Zurückweisungen an den Grenzen und „zeitlich unbefristete Abschiebungshaft“ für ausreisepflichtige Straftäter:innen und Gefährder:innen befinden sich derzeit offenkundig „jenseits geltenden Rechts“, wie mit Winfried Kluth ein weiterer Staatsrechtler erklärt. Auch Helmut Aust und Heike Krieger warnen in der FAZ: „Wer internationale Rechtspflichten ignoriert, wird auch nicht davor zurückschrecken, innerstaatliches Verfassungsrecht zu demontieren. Wer Völker- und Europarecht nicht achtet, dem wird früher oder später auch das Verfassungsrecht kein Maßstab mehr sein.“ Dass sich der aussichtsreichste Kanzlerkandidat jüngst auf juristische Scheinargumente des Historikers Heinrich August Winkler zur „deutschen Asyllegende“ bezog, die sowohl an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als auch an sämtlicher verfassungsrechtlicher Literatur vorbeigehen, schafft dabei wenig Abhilfe.

In allererster Linie ist es also der Inhalt der Forderungen, der Grund zur Sorge sein sollte, nicht so sehr das vielseits beklagte ‚Verfahren‘, das darauf angelegt war, den Beschluss notfalls mit den Stimmen der AfD zu fassen. Es gehört aber doch zum ganz besonderen Zynismus der Geschichte, dass ausgerechnet am 80. Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer der Shoah das erste Mal ein Antrag im Deutschen Bundestag mit den Stimmen einer zumindest in Teilen rechtsradikalen Partei angenommen wurde, deren Vertreter:innen nicht nur seit geraumer Zeit mit Aussprüchen wie „Vogelschiss in der Geschichte“ oder „Denkmal der Schande“ provozieren und eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ fordern, sondern auch straffällig werden, wie etwa bei der wiederholten Nutzbarmachung des SA-Wahlspruchs „Alles für Deutschland“.

Was ist geworden aus der Rede von den ‚Lehren aus der Geschichte‘? Welchen Stellenwert haben diese noch in Deutschland, wenn sie selbst für die politische ‚Mitte‘ anscheinend nur noch Objekte eines Rituals sind? Und worauf zielte die Rede vom ‚Verfassungspatriotismus‘ ursprünglich ab?

Der Historikerstreit in der BRD

„Ohne Menschen in Politik und Gesellschaft, die die Werteordnung der Verfassung vor dem Hintergrund ihrer Geschichte in einem rationalen Diskurs verwirklichen wollen, wird aus vergegenwärtigter Geschichte geschichtslose Leere.“

Bekanntlich griff Jürgen Habermas den Begriff des Verfassungspatriotismus, wie ihn Dolf Sternberger verwendet hatte, im Kontext des sogenannten Historikerstreits auf. Unter dem Titel „Eine Art Schadensabwicklung“ befand Habermas am 11. Juli 1986 in Die Zeit: „Der einzige Patriotismus, der uns dem Westen nicht entfremdet, ist ein Verfassungspatriotismus.“ Dieser Ausspruch entwickelte ein Eigenleben. Doch während der dahinterstehende Gedanke nur in seinem historischen Kontext gänzlich verständlich ist, droht dieser Kontext im Laufe der Zeitgeschichten in Vergessenheit zu geraten. Die Erinnerung lohnt sich, denn auch wenn sich Geschichte nicht 1:1 wiederholt, holt uns, mit Reinhart Koselleck gesprochen, die Vergangenheit doch manchmal ein.

1981: Die an der sozialliberalen Koalition unter Kanzler Helmut Schmidt (SPD) beteiligte FDP wendet sich in dem sogenannten „Scheide-Papier“ zur „Überwindung der Wachstumsschwäche“ gegen die sozialliberale Wirtschaftspolitik. Es kommt zum Koalitionsbruch. Durch ein konstruktives Misstrauensvotum wird Helmut Kohl (CDU) 1982 mit den Stimmen der FDP Kanzler. Kohl fordert nicht nur eine wirtschaftspolitische ‚Wende‘, sondern gleich eine „geistig-moralische Wende“. Schluss mit dem links-liberalen Nachhall der 68er-Bewegung, klare Abgrenzung zu den grünen ‚Ökospinnern‘, die ab 1983 im Bundestag sitzen, und weg mit dem deutschen ‚Schuldkult‘. Vor dem Hintergrund aufkommender rechtsextremer Kräfte wie der Deutschen Volksunion (DVU) spricht Helmut Kohl 1984 in Israel von der „Gnade der späten Geburt“, ein Ausspruch, der wohl beruhigen soll, aber leicht als Schuldabwehr (miss?)verstanden werden konnte. Nachdem Bundespräsident Richard von Weizsäcker (CDU) 1985 den 8. Mai als „Tag der Befreiung“ bezeichnete, widerspricht Franz Joseph Strauß (CSU) und fordert, dass die Vergangenheit „in der Versenkung“ verschwinden solle, eine „ewige Vergangenheitsbewältigung als gesellschaftliche Dauerbüßeraufgabe“ würde ein „Volk“ nur lähmen.

In diesem gesellschaftspolitischen Kontext soll im Sommer 1986 zunächst der renommierte Historiker und ausgewiesene Faschismusexperte Ernst Nolte einen Vortrag bei den Frankfurter Römerberggesprächen halten. Dieser wurde jedoch kurzfristig – wohl wegen inhaltlicher Bedenken – durch Wolfgang J. Momsen, damals Direktor des Deutschen Historischen Instituts in London ersetzt. Nolte sagt daraufhin seine Teilnahme gänzlich ab und spricht von einem „Frageverbot“.

Doch am 6. Juni 1986 bringt die FAZ das Redemanuskript mit dem Titel, „Die Vergangenheit, die nicht vergehen will: Ein Vortrag der geschrieben, aber nicht gehalten werden konnte“ und verschafft Noltes Thesen so bundesweite Aufmerksamkeit. Der Text beginnt mit einigen Klarstellungen. Es habe „gute Gründe“ gegeben, dass sich die nationalsozialistische Vergangenheit „als Schreckensbild […] geradezu als Gegenwart etabliert.“ Doch weiter meint Nolte, dass die „Rede von der ‚Schuld der Deutschen‘ […] allzu beflissen die Ähnlichkeit mit der Rede von der ‚Schuld der Juden‘“ übersehe. Angesichts des zeitlich vor dem NS liegenden Völkermordes an den Armeniern und des sowjetischen Zwangsarbeiter- und Internierungslagersystems (GULag) stellte Nolte die folgenden berühmt gewordenen Fragen:

„Vollbrachten die Nationalsozialisten, vollbrachte Hitler eine ‚asiatische‘ Tat vielleicht nur deshalb, weil sie sich und ihresgleichen als potentielle oder wirkliche Opfer einer ‚asiatischen‘ Tat betrachteten? War nicht der ‚Archipel Gulag‘ ursprünglicher als Auschwitz? War nicht der ‚Klassenmord‘ der Bolschewiki das logische und faktische Prius des ‚Rassenmords‘ der Nationalsozialisten? […] Rührte Auschwitz vielleicht in seinen Ursprüngen aus einer Vergangenheit her, die nicht vergehen wollte?“

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Dass ein analytisch denkender und arbeitender Intellektueller wie Ernst Nolte sich der gesellschaftspolitischen Natur seiner Thesen und ihrer Sprengkraft bewusst gewesen war, kann wohl angenommen werden, auch wenn er stets sein rein historisches (und grundsätzlich wohlberechtigtes) Erkenntnisinteresse betonte. Schnell wurde der sich selbst vormals als links beschreibende Nolte in eine ‚rechte Ecke‘ gestellt, in der er verharrte. Auch in späteren Veröffentlichungen, wie in dem Sammelband ‚Schatten der Vergangenheit‘, hielt er an seiner Deutung fest und versuchte darzulegen, warum das nationalsozialistische Feindbild des „jüdischen Bolschewismus“ zwar grob vereinfacht war, aber doch auf sachlicher Grundlage beruht habe. Schließlich hätten sich jüdische „Vorkämpfer“ des Sozialismus wie Max Horkheimer, Ernst Bloch und Georg Lukács anti-deutsch geäußert und wer (wie Bloch) „eine gesellschaftliche Realität, die von Millionen Menschen trotz all ihrer Schwächen als ‚liebenswert‘, als ‚Vaterland‘ empfunden wird, auf eine so enthemmte, so dämonisierende, so mythisierende Weise angreift, der darf sich nicht wundern, wenn aus dieser Realität ein Gegenschlag hervorgeht, der nicht minder enthemmt und mythisierend ist“. Spätestens hier fiel Ernst Nolte selbst in das von ihm formal beklagte „kollektivistische Denken“ und bediente normative Kategorien der Schuld und Verantwortung, die bereits in seinem FAZ-Aufsatz für alle hörbar mitschwangen.

Neben der Kritik, dass seine Thesen ‚revisionistisch‘ seien und Anleihen nehmen würden bei (neu-)rechten Versuchen der Täter-Opfer-Umkehr und Schuldabwehr, behauptete Jürgen Habermas in seiner Replik zudem, dass es Ernst Nolte und den anderen Historikern in Wahrheit um eine Erneuerung der deutschen Identität ginge:

„Wer uns mit einer Floskel wie ‚Schuldbesessenheit‘ (Stürmer und Oppenheimer) die Schamröte über dieses Faktum [einer ‚postkonventionellen Identität‘ in Deutschland] austreiben will, wer die Deutschen zu einer konventionellen Form ihrer nationalen Identität zurückrufen will, zerstört die einzige verläßliche Basis unserer Bindung an den Westen.“

Elemente dieser „postkonventionellen Identität“ sah Habermas darin, dass etwa die „nationalen Symbole ihre Prägekraft verloren haben“, „die naiven Identifikationen mit der eigenen Herkunft einem eher tentativen Umgang mit Geschichte gewichen sind“, „Kontinuitäten nicht um jeden Preis gefeiert werden“ und „nationaler Stolz und kollektives Selbstwertgefühl durch den Filter universalistischer Wertorientierung hindurchgetrieben werden“. In diesem Kontext griff Habermas den Begriff des Verfassungspatriotismus auf, er sei der einzige Patriotismus, „der uns dem Westen nicht entfremdet“. Die „in Überzeugungen verankerte Bindung an universalistische Verfassungsprinzipien“ habe sich „leider in der Kulturnation der Deutschen erst nach – und durch – Auschwitz bilden können.“ Ein solcher Verfassungspatriotismus war gedacht als Lehre aus der Geschichte, um diese zu überwinden, ohne sie zu vergessen.

Der Verfassungspatriotismus im vereinten Deutschland

Inwieweit Habermas’ Befund vom „Faktum“ der postkonventionellen Identität indes empirisch überzeugen konnte, kann wohl in Frage gestellt werden. Ein Jahr nach Beginn der Debatte gründete sich die rechtsextreme Deutsche Volksunion (DVU) als Partei. In den frühen 1990er Jahren kam es zu unzähligen Angriffen auf Unterkünfte von Geflüchteten (siehe Listen hier oder hier). Als Reaktion auf die Angriffe wurde unter anderem das Grundrecht auf Asyl im Grundgesetz entscheidend beschränkt – um rechten Parteien Wählerstimmen abzunehmen, so das aus politikwissenschaftlicher Sicht selten erfolgreiche Kalkül. So erhielt die DVU 1998 bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt 12,9 % der Stimmen, das lange Zeit beste Wahlergebnis einer rechtsextremen Partei in Deutschland. Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus waren in Deutschland immer ein Stück Normalität und der Verfassungspatriotismus nach Habermas wohl immer auch ein Stück Wunschdenken.

Dennoch legten Ideen wie Verfassungspatriotismus und Vergangenheitsbewältigung nach 1990 einen bemerkenswerten Gang vom links-intellektuellen Rand bis in die Mitte des vereinten Deutschlands zurück. Das Grundgesetz wurde zu dem zentralen „Identifikationsfaktor“ für das vereinte Nachkriegsdeutschland, wie Dieter Grimm  nachzeichnet. Vor dem Hintergrund der eigenen Geschichte befand das Bundesverfassungsgericht bekanntlich, dass das Grundgesetz eine „wertgebundene Ordnung“ (BVerfG, SRP-Verbot) beziehungsweise eine „objektive Werteordnung“ (BVerfG, Lüth) konstituiere. Die Verfassung hielt gewissermaßen den „Filter universalistischer Werteorientierungen“ bereit, von dem Habermas geschrieben hatte. Sie gilt als Schutz vor der Erosion der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Denn die konstitutionelle Ordnung Weimars ist nicht allein an ihren juristischen Konstruktionsfehlern gescheitert, sondern „am eklatanten Versagen“ der Politik und Gesellschaft, die, so der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio in seinem Buch zur Weimarer Verfassung, „die Spielregeln des parlamentarischen Betriebs nie richtig gewollt und verstanden haben“.

Dahinter steht auch die Einsicht, dass eine demokratische Verfassungsordnung mehr verlangt als Beschlussfassungen durch Mehrheiten. Die international geläufige Kritik an Verfassungsgerichten, diese seien undemokratisch und nicht legitimiert, Gesetze des demokratisch gewählten Parlamentes als verfassungswidrig aufzuheben, hat (bislang) in Deutschland kaum Wurzeln geschlagen. ‚Karlsruhe‘ wurde fester Bestandteil einer deutschen Verfassungskultur, die populistische Mehrheitsbildung traditionell skeptisch betrachtet und grundsätzlich kein demokratietheoretisches Problem in einem starken Verfassungsgericht sieht. Auch dies war eine Lehre aus der Machtübertragung an die Nationalsozialisten, die stets in Erinnerung ruft, dass Mehrheiten nicht immer im Sinne der Demokratie handeln. Diese Erinnerung trug dazu bei, dass das Bundesverfassungsgericht die starke Stellung einnahm, die es heute innehat. ‚Verfassungspatriotismus‘ bedeutet in Deutschland traditionell auch ‚Verfassungsgerichtspatriotismus‘ und steht damit einem formalen, im analytischen Sinne populistischen Demokratieverständnis entgegen.

Der Stolz auf die eigene Verfassungsordnung geht jedoch von Beginn an mit einer Tendenz zur unkritischen Selbstsicherheit und Selbstgefälligkeit einher. So weist der US-amerikanische Rechtswissenschaftler Justin Collings darauf hin, dass man in Deutschland meint, „gewisse Dinge besser als andere Verfassungsordnungen“ zu verstehen, weil die eigene Verfassung „besser aus einer düsteren Vergangenheit gelernt hat.“ Zurecht kritisiert auch Max Czollek mit Desintegriert Euch! den Duktus der ‚Integration‘ und der Vereinnahmung jüdischer Identitäten seit den 1980er Jahren für ein „Versöhnungstheater“. Der Habermas’sche Zugriff auf die Geschichte und damit auch auf ihre Opfer, welcher in die Idee des ‚Verfassungspatriotismus‘ einging, war analytisch betrachtet stets auch ein instrumenteller. Bald wurde der ‚Verfassungspatriotismus‘ ein wenig verdächtiges, da nicht rassistisch vorbelastetes Konzept, um Menschen aus anderen „Kulturkreisen“ zur Integration aufzufordern. Auch die Kulturwissenschaftlerin Safiye Yıldız kritisiert in diesem Kontext eine „kulturelle Andersmachung“ von migrantisierten Menschen in Deutschland.

Doch gerade in der Rechtswissenschaft finden Viele (durchaus zurecht) positive Worte für den ‚Verfassungspatriotismus‘. Die mit ihm in Verbindung gebrachte „demokratische Politik“, so Tim Wihl, „inspiriert sich, argumentiert, entscheidet und kontrolliert auf der Grundlage der Rechtssätze der Verfassung.“ Dies gelte „gerade auch für den lange vernachlässigten Verweis in Art. 1 II GG auf die globalen Menschenrechte sowie den Bezug in Art. 23 GG und der Präambel auf die EU-Integration mit dem Ziel [und der Pflicht, GM] einer stetig engeren Union der europäischen Staaten.“ Ein solcher Verfassungspatriotismus zielte dabei auf mehr als auf formal rechtmäßig zustande gekommene Beschlüsse und einen gefühlten oder informell erfragten Mehrheitswillen ab. Verfassungspatriotismus war einmal die Hoffnung auf eine wertegeleitete Politik und Gesellschaft in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat.

Das Ende des Verfassungspatriotismus im populistischen Zeitalter

Wenn aber der ‚Verfassungspatriotismus‘ vor allem von „Zugezogenen“ eine manifeste Integration in die von der Verfassung konstituierte Werteordnung fordert, fragt sich, welche (partei-)politische Kraft diese Forderung der konstitutionalisierten ‚Leitkultur‘ noch glaubhaft formulieren kann. Es mag überzogen klingen, doch wenn CDU-Politiker mit Aussagen zitiert werden, nach denen man sich von „irgendeinem Scheiß-Gericht“, dem Europarecht oder der Genfer Flüchtlingskonvention nicht mehr von populären migrationspolitischen Maßnahmen abhalten lasse, wenn auch die Grünen in einen Sicherheitspaketüberbietungswettbewerb einsteigen, dann kann wohl vom ‚Verfassungspatriotismus‘ nach Jürgen Habermas an dieser Stelle keine Rede mehr sein.

Wenn (nach heutigem Stand) offensichtlich rechtswidrige Maßnahmen im Namen von ‚Law and Order‘ und einem ‚starken Rechtsstaat‘ gefordert werden, wie es nicht nur Markus Söder tut, dann hat dieses Rechtsstaatsverständnis nur noch wenig mit dem des Bundesverfassungsgerichts gemein, nach dem das Rechtsstaatsprinzip bekanntlich vor allem „auf die Bindung und Begrenzung öffentlicher Gewalt zum Schutz individueller Freiheit“ abzielt (BVerfG, NPD II Rn. 547). Ein Staat, der Schutzsuchende entgegen EU-Recht ohne rechtliche Prüfung abweisen und straffällig gewordene oder als „gefährlich“ eingestufte Migrant:innen in zeitlich unbegrenzte Abschiebehaft nehmen will, demonstriert vielleicht ‚Stärke‘, aber ist sicher kein Rechtsstaat. „Nicht die angeblich fehlende ‚Härte‘ ist die Gefahr für den Rechtsstaat,“ wie Maximilian Pichl treffend beobachtet, „sondern die galoppierende Erosion seines ursprünglichen auf den Schutz des Einzelnen zielenden Gehalts.“ Ruft man in Erinnerung, dass Opfer der deutschen Geschichte wie Walter Benjamin sich auf der Flucht vor NS-Verfolgung in den Pyrenäen das Leben nahmen, weil Spanien die Grenzen geschlossen hatte, während Boote mit jüdischen Geflüchteten auf dem Mittelmeer umherirrten, weil niemand die Grenzen für sie öffnen wollte, dann muss man fragen, von welchen ‚Lehren aus der Geschichte‘ an Shoah-Gedenktagen gesprochen wird, wenn Grund- und Menschenrechte, die zurecht als eine der zentralen Lehren aus der Shoah und dem Zweiten Weltkrieg gelten, im politischen Diskurs drohen irrelevant zu werden. Ohne die „in Überzeugungen verankerte Bindung an universalistische Verfassungsprinzipien“ (Habermas) droht die Rede von der ‚Lehre aus der Geschichte‘ zur leeren Worthülse zu verkümmern. Ohne Menschen in Politik und Gesellschaft, die die Werteordnung der Verfassung vor dem Hintergrund ihrer Geschichte in einem rationalen Diskurs verwirklichen wollen, wird aus vergegenwärtigter Geschichte geschichtslose Leere. Erstaunlicherweise sind es dieser Tage auch selbst ernannte Verfassungspatrioten, die man offenbar daran erinnern muss.

Samstag, 8. Februar 2025

Birthright citizenship

Adam Serwer

The Attack on Birthright Citizenship Is a Big Test for the Constitution

Does the text mean what it plainly says?

The Atlantic, 22.1.2025


The purpose of the Fourteenth Amendment was to settle once and for all the question of racial citizenship, forever preventing the subjugation of one class of people by another. Donald Trump’s executive order purporting to end birthright citizenship is an attempt to reverse one outcome of the Civil War, by creating a permanent underclass of stateless people who have no rights they can invoke in their defense.

In 1856, in the infamous Dred Scott decision that declared that Black people could not be American citizens, Chief Justice Roger Taney wrote that as “a subordinate and inferior class of beings,” Black people had “no rights which the white man was bound to respect.” Yes, the Declaration of Independence had stated that “all men are created equal,” but “the enslaved African race were not intended to be included.”

Frederick Douglass, who argued that the Constitution did not sanction slavery, responded to the Taney decision by saying that one could find a defense of slavery in the Constitution only “by discrediting and casting away as worthless the most beneficent rules of legal interpretation; by disregarding the plain and common sense reading of the instrument itself; by showing that the Constitution does not mean what it says, and says what it does not mean, by assuming that the written Constitution is to be interpreted in the light of a secret and unwritten understanding of its framers, which understanding is declared to be in favor of slavery.” Sounds familiar.

Trump’s executive order similarly rewrites the Constitution by fiat, something the president simply does not have the authority to do. The order, which purports to exclude the U.S.-born children of unauthorized immigrants from citizenship, states that such children are not “subject to the jurisdiction” of the U.S. and therefore not included in the amendment’s language extending citizenship to “all persons born or naturalized in the United States.” This makes no sense on its own terms—as the legal scholar Amanda Frost wrote earlier this month, “Undocumented immigrants must follow all federal and state laws. When they violate criminal laws, they are jailed. If they park illegally, they are ticketed.” The ultraconservative Federal Judge James C. Ho observed in 2006 that “Text, history, judicial precedent, and Executive Branch interpretation confirm that the Citizenship Clause reaches most U.S.-born children of aliens, including illegal aliens.”

As such, Trump’s executive order on birthright citizenship is an early test of the federal judiciary, and of the extent to which Republican-appointed judges and justices are willing to amend the Constitution from the bench just to give Trump what he wants. They have done so at least twice before, the first time by writing the Fourteenth Amendment’s ban on insurrectionists running for office out of the Constitution, and the second time by seeking to protect Trump from prosecution by inventing an imperial presidential immunity out of whole cloth. But accepting Trump’s attempt to abolish birthright citizenship would have more direct consequences for millions of people, by nullifying the principle that almost anyone born here is American.

In the aftermath of the Civil War, white southerners tried to restore, at gunpoint, the slave society that had existed prior to the war, notwithstanding the Thirteenth Amendment’s abolition of slavery. Republicans in Congress passed the Fourteenth Amendment to secure equal citizenship and the Fifteenth Amendment to protect the right to vote regardless of race, amendments that guaranteed political and civil equality. The Civil War amendments, the work of the Republican Party, are the cornerstone of multiracial democracy in the United States. Despite this historic accomplishment, for the past 80 years or so, the party of Lincoln has aimed its efforts at repealing or nullifying them.

“Adopted as part of the effort to purge the United States of the legacy of slavery, birthright citizenship, with which the Fourteenth Amendment begins, remains an eloquent statement about the nature of American society, a powerful force for assimilation of the children of immigrants, and a repudiation of a long history of racism,” the historian Eric Foner writes in The Second Founding, a history of the Civil War amendments, though he is cautious to note that these principles were not always respected by the government — Jim Crow and Japanese internment being obvious examples. Birthright citizenship was “a dramatic repudiation of the powerful tradition of equating citizenship with whiteness, a doctrine built into the naturalization process from the outset and constitutionalized by the Supreme Court in Dred Scott.”

This detachment of American citizenship from whiteness was one of the parts of the Fourteenth Amendment that Democrats, at the time the party of white supremacy, hated the most. “Democratic members of Congress repeatedly identified American nationality with ‘the Caucasian race,’ insisted that the government ‘was made for white men,’ and objected to extending the ‘advantages’ of American citizenship to ‘the Negroes, the coolies, and the Indians,’” Foner writes.

Trump’s immigration braintrust sees things similarly. In emails with conservative reporters, Trump’s point man on immigration, Stephen Miller, praised articles attacking the 1965 repeal of racist restrictions on immigration that had been passed in 1921 and were intended to keep out nonwhite people, Southern and Eastern Europeans, and Jews. These laws again redefined American citizenship in racist terms, and helped inspire the Nazis. The end of those restrictions meant that more nonwhite immigrants were able to gain citizenship in the United States, a phenomenon conservatives have dubbed a “Great Replacement,” borrowing a concept from white-supremacist sources. That the Trump coalition now includes people who would have been shut out by Miller’s preferred immigration policies does not change the fact that Trump’s immigration advisers view the decline of the white share of the population as an apocalyptic occurrence that must be reversed. It is no accident that this project begins with the nullification of constitutional language guaranteeing citizenship regardless of race or country of origin.

Republicans have made significant inroads among nonwhite voters in the past few years. Their reasons for supporting Trump change neither the intent of his entourage nor the effects of his policies. A successful repeal of birthright citizenship would mean the so-called pro-life party creates a class of stateless infants, a shadow caste mostly unprotected by law. It would require Americans to prove their citizenship time and time again, and leave them vulnerable to administrative errors that could endanger proof of their status. These burdens would likely fall disproportionately on those nonwhite people Trumpists see as their “replacers,” no matter how enthusiastic about Trump they might be.

Since the rise of Trump, the once-fringe idea that the Fourteenth Amendment does not confer citizenship on the children of undocumented immigrants has gained traction among ambitious conservatives whose malleable principles allow them to shape themselves to Trump’s whims. By November of 2024 the aforementioned Ho, who had previously written a detailed law-review article rejecting such theories, had become a bombastic, partisan Trumpist judge; he carefully retraced his steps and insisted that the birthright-citizenship clause doesn’t apply in the case of immigrant “invasion,” substituting Fox News talking points for legal reasoning.

This is the level of respect for the Constitution one can expect from conservative jurists in the Trump era. Whatever Trump says is correct. What the original framers of the Fourteenth Amendment understood was that the necessities of multiracial democracy demand more than bowing and scraping before this sort of lawlessness. For now, neither party’s political leadership seems up to the task.


Donnerstag, 23. Januar 2025

Gegen Tyrannei

Manfred Berg: US-Verfassung: Gegen das Streben nach Tyrannei

Die US-Gründerväter schufen ein System der Checks and Balances. Schützt es die Demokratie so verlässlich, wie viele glauben? 

Aus der ZEIT Nr. 03/2025 15. Januar 2025 

Am 20. Januar 2025 wird Donald J. Trump feierlich schwören, sein Amt als Präsident der USA "getreulich auszuüben und nach besten Kräften die Verfassung der Vereinigten Staaten zu bewahren, zu schützen und zu verteidigen". Vielen wird es schwerfallen, ihm zu glauben. Immerhin hat ihn die Verfassung 2021 nicht davon abgehalten, trotz Wahlniederlage an der Macht bleiben zu wollen. Der Kapitol-Sturm am 6. Januar war, in den Worten seiner republikanischen Kritikerin Liz Cheney, "der schwerste Verfassungsbruch eines Präsidenten in der Geschichte unserer Nation". Auch im Wahlkampf 2024 gab sich Trump nicht gerade verfassungstreu, sondern machte keinen Hehl daraus, dass er sich, wiedergewählt, an seinen Feinden rächen und am liebsten wie ein gewählter Diktator regieren möchte.

Nun sind die USA seit ihrer Gründung ein Verfassungsstaat. Sie sind auf das Prinzip der Gewaltenteilung und auf die Garantie von Freiheitsrechten gebaut. Wie nach Trumps erstem Wahlsieg 2016 verweisen Optimisten daher auch jetzt wieder auf das System der Checks and Balances, das Trumps autokratische Ambitionen einhegen werde. Aber worin genau bestehen diese Sicherungen? Und wie gut haben sie in der Vergangenheit funktioniert?

Die Tyrannei der Mehrheit

Das Grundprinzip formulierte John Adams, der spätere zweite Präsident der USA, schon während des Unabhängigkeitskrieges (1775–1783). Legislative, Exekutive und Judikative – Gesetzgeber, Regierung und Justiz – sollten unabhängig voneinander sein: "Nur dadurch, dass jede dieser Gewalten gegen die beiden anderen ausbalanciert wird, kann das in der menschlichen Natur angelegte Streben nach Tyrannei kontrolliert [checked] und gezügelt werden."

Das war keine neue Idee. Die Gründerväter knüpften an das antike Denken, die englische Rechtstradition und den französischen Aufklärer Montesquieu an. Doch in der Bundesverfassung von 1787 gingen sie einen entscheidenden Schritt weiter: Sie fügten der horizontalen Gewaltenteilung eine vertikale hinzu. An die Stelle des 1776 geschaffenen Staatenbundes trat ein handlungsfähiger Bundesstaat, dessen Gliedstaaten im Gegenzug weitreichende Kompetenzen erhielten. Aber würde das die Einzelstaaten und die Bürger wirklich vor Übergriffen der Zentralregierung schützen? Nicht alle waren sich da sicher.

James Madison, der die Verfassung maßgeblich prägte und 1809 Präsident wurde, verstand die Skepsis der sogenannten antifederalists, die jedwede Zentralinstanz ablehnten. Zugleich war er überzeugt, dass die doppelte Gewaltenteilung eine stabile und freiheitssichernde Balance gewährleisten werde. Die Pointe seiner Argumentation war, dass – entgegen dem zeitgenössischen Ideal der Gemeinwohlorientierung – gerade die Vielfalt widerstreitender Interessen die Tyrannei einer Partei verhindern werde: "Machtstreben muss Machtstreben entgegengesetzt werden" lautet seine berühmte Formel aus den Federalist Papers. So führte Madison den gesellschaftlichen Pluralismus in die politische Theorie ein.

Entsprechend begründete die Verfassung von 1787 keine auf dem Mehrheitsprinzip beruhende Demokratie. Zu sehr fürchteten die Gründerväter die Verführbarkeit des Volkes und den Machthunger von Demagogen. Checks and Balances sollten eine Tyrannei der Mehrheit verhindern. Deshalb kennt die Verfassung bis heute kein nationales Wahlrecht und schrieb anfänglich nur für die Abgeordneten des Repräsentantenhauses eine Direktwahl durch das Volk vor. Im Senat haben alle Staaten unabhängig von ihrer Bevölkerungszahl zwei Sitze, damit die großen Staaten die kleinen nicht majorisieren. Die hohen Hürden für eine Verfassungsänderung – Zweidrittelmehrheiten im Kongress und eine Ratifizierung durch drei Viertel aller Bundesstaaten – geben den kleinen Staaten de facto ein Vetorecht. So scheiterte 1982 das Equal Rights Amendment, das die Gleichberechtigung der Geschlechter in der Verfassung verankern sollte und von einer großen Mehrheit der Bevölkerung unterstützt wurde, am Widerstand von nur 15 eher dünn besiedelten Staaten. Die Verfassungsväter, klagen moderne Kritiker, hätten die Tyrannei der Mehrheit verhindern wollen und dadurch der Tyrannei der Minderheit den Boden bereitet.

Die starke Stellung der Einzelstaaten diente überdies nicht nur freiheitlichen Zielen, sondern auch den Interessen der Sklavenhalter im Süden, denen sie eine Garantie gegen Eingriffe der Bundesgewalt in ihr menschliches "Eigentum" verschaffte. Obwohl der Begriff peinlich vermieden wurde, begünstigte die Verfassung die Sklaverei auf vielfältige Weise – etwa indem sie die Sklavenbevölkerung bei der Zumessung der Abgeordnetenzahl im Repräsentantenhaus und der Stimmen im Wahlkollegium bei der Präsidentschaftswahl berücksichtigte. So gewann der Süden einen überproportionalen Einfluss auf die nationale Politik. Sonst wären die Südstaaten der Union wohl nicht beigetreten. Als die Südstaatler 1861 ihre "besondere Einrichtung" durch die Wahl des Sklavereigegners Abraham Lincoln zum US-Präsidenten bedroht sahen, erklärten sie folgerichtig die Sezession. Auch nach der Abschaffung der Sklaverei blieben die states’ rights eine scharfe Waffe im Kampf für die weiße Vorherrschaft.

Wie mächtig ist der Präsident?

Als Machtzentrum begriffen die Verfassungsgeber die aus Repräsentantenhaus und Senat bestehende Legislative. Zwar beschränkten sie deren Befugnisse im Wesentlichen darauf, Steuern und Zölle zu erheben, den Handel zu regeln sowie die innere und äußere Sicherheit zu gewährleisten. Die Ermächtigung, die dafür "notwendigen und zweckmäßigen Gesetze" zu erlassen, nutzte der Kongress jedoch schon bald, wie Kritiker gewarnt hatten, um seine Kompetenzen auszuweiten. 1791 etwa autorisierte er die Gründung der quasistaatlichen Bank of the United States, obwohl davon nichts in der Verfassung stand.

Der Exekutive weist die Verfassung hingegen eine eher dienende Rolle zu, indem sie den Präsidenten auf den gewissenhaften Vollzug der vom Kongress verabschiedeten Gesetze verpflichtet. Gewählt wird er überdies nicht vom Kongress (wie der deutsche Kanzler vom Bundestag), sondern von einem Electoral College. An Parteien dachte ohnehin zunächst niemand. Dass die Kontrolle über Exekutive und Legislative nicht bei derselben Partei liegt, ein divided government, kommt daher gar nicht selten vor.

Gerichte, Amtsenthebungen und die USA

Auch kann der Präsident hohe Regierungsämter und die Richterstellen am Supreme Court nicht nach Gutdünken besetzen – der Senat muss jeweils zustimmen. Und er hat kein ausdrückliches Recht, Gesetze vorzuschlagen. Missfällt ihm ein Gesetz, kann er sein Veto einlegen, das der Kongress wiederum mit Zweidrittelmehrheit überstimmen kann.

Schon die antifederalists fürchteten, ein starker Präsident könnte monarchischen Ehrgeiz entwickeln. Dabei deutet der Verfassungstext kaum darauf hin, welch überragende Gestaltungsmacht der Präsident mit der Zeit erlangen sollte, geschweige denn, dass er einmal als der mächtigste Mann der Welt gelten würde. 1787 sah niemand voraus, dass die USA zu einer globalen Supermacht aufsteigen würden und die Befehlsgewalt über die Streitkräfte – der Präsident ist Oberbefehlshaber – zur wichtigsten Machtquelle einer "imperialen Präsidentschaft" werden könnte.

De jure unterliegen freilich auch die militärischen und außenpolitischen Kompetenzen der Kontrolle durch den Kongress. Das Recht zur Kriegserklärung ist den Volksvertretern vorbehalten. Und vom Präsidenten geschlossene völkerrechtliche Verträge benötigen eine Zweidrittelmehrheit im Senat. Nach dem Ersten Weltkrieg scheiterte Amerikas Beitritt zum Völkerbund an dieser Hürde, obwohl Präsident Woodrow Wilson ihn zur Schicksalsfrage der Menschheit erklärt hatte. Viele seiner Nachfolger verlegten sich deshalb darauf, wichtige internationale Abmachungen zu nicht zustimmungspflichtigen "Regierungsvereinbarungen" zu erklären, wie es Obama 2015 beim Atomabkommen mit dem Iran und 2016 beim US-Beitritt zum Pariser Klimaabkommen tat. Wenn die Checks and Balances den politischen Prozess zu lähmen drohen, finden sich meist Wege, sie auszuhebeln.

Letzter Ausweg Amtsenthebung

Da der Kongress den Präsidenten nicht wählt, kann er ihn auch nicht stürzen. Um einen korrupten oder kriminellen Präsidenten loszuwerden, muss das Repräsentantenhaus Anklage erheben wegen "Verrats, Bestechung und anderer Verbrechen und Vergehen" und der Senat mit einer Zweidrittelmehrheit den Schuldspruch fällen.

In der Geschichte der USA ist es viermal zu einem solchen Verfahren gekommen: 1868 gegen Andrew Johnson, 1998/99 gegen Bill Clinton und 2019 sowie 2021 gegen Donald Trump. Richard Nixon trat 1974 zurück, um dem als sicher geltenden Impeachment infolge der Watergate-Affäre zuvorzukommen.

Nixons Sturz verdeutlicht, dass das Verfahren nur funktioniert, wenn es von einem überparteilichen Konsens getragen wird. Als nicht mehr zu leugnen war, dass der Präsident angeordnet hatte, Straftaten zu vertuschen und die Justiz zu behindern, verlor er die Unterstützung seiner Partei. Nach dem 6. Januar 2021 hingegen weigerten sich die meisten republikanischen Senatoren, Trump zu verurteilen – er sei ja nicht mehr im Amt gewesen. Später erklärte die Partei den Sturm aufs Kapitol zum "legitimen politischen Diskurs". Die parteipolitische Polarisierung hat den Respekt vor der Gewaltenteilung ausgehöhlt.

Wie unabhängig ist das oberste Gericht?

Die dritte Säule der Checks and Balances bildet die Judikative, die Alexander Hamilton, später der erste US-Finanzminister, in den Federalist Papers die am "wenigsten gefährliche Gewalt" nannte, weil sie über keine Zwangsmittel verfüge. Nach Hamiltons Willen aber sollte der oberste Gerichtshof die Gesetze des Bundes und der Einzelstaaten auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung hin prüfen können. In die Verfassung fand dies keinen Eingang. 1803 sprach sich der Supreme Court diese Autorität dann selbst zu.

Dass ein Gericht von den Volksvertretern beschlossene Gesetze einkassieren kann, provozierte immer wieder Kritik und Konflikte. Als ein mit konservativen Richtern besetzter Supreme Court in den Dreißigerjahren mehrere Gesetze, mit denen Präsident Franklin D. Roosevelt die Große Depression zu überwinden hoffte, für verfassungswidrig erklärte, verfiel Roosevelt auf die Idee, das Gericht durch bis zu sechs zusätzliche Richter zu erweitern, um sich genehme Mehrheiten zu sichern. Dieser court-packing plan scheiterte jedoch im Kongress, weil selbst Gefolgsleute des Präsidenten eine Schwächung der Judikative ablehnten. Von 1937 an ließ das Gericht die New-Deal-Gesetze dann doch passieren; sieben Richter schieden freiwillig aus und beugten sich damit dem Primat der Politik.

Durch die fortschreitende Polarisierung der US-Politik hat der oberste Gerichtshof seine Überparteilichkeit immer stärker eingebüßt. Bei der Nominierung der Richter kommt es seit Jahrzehnten zu parteipolitischen Schlammschlachten. Seit 2020 ist der Supreme Court klar konservativ dominiert – und er trägt ein gerüttelt Maß an Mitverantwortung dafür, dass Trump für den Kapitol-Sturm wohl nie zur Verantwortung gezogen wird: Das Urteil im Verfahren Trump v. United States vom 1. Juli 2024 gesteht dem Präsidenten eine äußerst weitreichende Amtsimmunität zu. "Was, wenn der Präsident ein Attentat auf einen politischen Gegner befiehlt?", fragte die liberale Richterin Sonia Sotomayor in ihrem abweichenden Votum: "Immun? Was, wenn er einen Militärputsch anzettelt, um an der Macht zu bleiben?" Ihr konservativer Kollege John Roberts, der Autor des Urteils, konterte, solche Szenarien seien "Angstmache".

Außer Kontrolle?

Trump beginnt seine zweite Amtszeit aus einer viel stärkeren Position als 2017. Er hat seine Partei geschlossen hinter sich, die in beiden Kongresskammern über eine, wenngleich knappe, Mehrheit verfügt. Bis zu den Zwischenwahlen 2026, bei denen sich die Verhältnisse ändern könnten, kann er in allen wichtigen Fragen auf Zustimmung zählen. Auch vom Supreme Court ist wenig Gegenwind zu erwarten: Mit Trump v. United States hat er Trump einen Freibrief ausgestellt, die Grenzen seiner Machtfülle auszutesten. Seine Beraterstäbe bereiten Säuberungen in Verwaltung und Militärführung vor, damit der künftige Präsident durchregieren kann; unter dem Banner "Project 2025" propagieren konservative Thinktanks schon länger die Idee einer unabhängigen Exekutive. Die Hoffnung auf die "bewährten" Checks and Balances könnte sich als trügerisch erweisen.

Demokratie

Kurzfristig bilden allenfalls die demokratisch regierten Bundesstaaten ein Gegengewicht, wie sie dies, etwa in der Klima- und der Migrationspolitik, schon nach 2017 versuchten. Die Politologin Rachel Kleinfeld warnte 2023 düster: "Die Vereinigten Staaten könnten den Punkt erreichen, an dem die beste Hoffnung darin besteht, Demokratie und Inklusion wenigstens in einigen Staaten zu sichern."

Nun kommt es auf die gesellschaftlichen Kräfte an, auf die der Architekt der Gewaltenteilung James Madison vertraute: "Machtstreben muss Machtstreben entgegengesetzt werden." Dass sich der Meta-Chef Mark Zuckerberg kürzlich demonstrativ zu Donald Trump bekannt hat, stimmt da nicht eben optimistisch. Aber womöglich entbrennt ein Interessenstreit auch innerhalb der Regierung: Wie lange wird die seltsame Trump-Koalition aus ultralibertären Plutokraten wie Elon Musk auf der einen Seite und den Nationalpopulisten der MAGA-Bewegung auf der anderen halten? So lautet die derzeit spannendste Frage der amerikanischen Politik.